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27.06.2017

Teilerfolg für Trumps Einreisebann

Vorerst bestätigt vom obersten US-Gericht

Der „Twitterer-in-Chief“ hat dazugelernt. Statt über sein Lieblingsmedium auf den Teilerfolg vor dem Verfassungsgericht zu reagieren, meldete er sich ganz altmodisch via Pressemitteilung zu Wort. „Die heutige Entscheidung des Supreme Court ist ein klarer Sieg unserer nationalen Sicherheit“, erklärte Donald Trump. „Als Präsident kann ich keine Leute ins Land lassen, die uns schaden wollen.“ Es sei ihm eine besondere Genugtuung, dass die neun Richter die Entscheidung einstimmig gefällt hätten.

Nur, die Richter haben eigentlich noch gar nichts entschieden. Mindestens nicht in der Sache. Sie erlauben lediglich die Aussetzung von Aspekten der Einstweiligen Verfügungen, die nachgeordnete Gerichte gegen den sogenannten „Muslim-Bann“ angeordnet hatten. In ihrer 16-seitigen Begründung heißt es, der Einreisestopp „darf nicht gegen ausländische Staatsbürger durchgesetzt werden, die glaubwürdig eine ,bona fide‘ (echte) Beziehung zu einer Person oder Institution in den USA haben.“ Dazu gehören familiäre, berufliche oder auch staatliche Kontakte.

Im Klartext bedeutet dies, dass Bürger Irans, Libyens, Somalias, Sudans,  Syriens  und  Jemens für 90 Tage nicht in die USA reisen dürfen, wenn sie solche „bona fide“ Beziehungen nicht nachweisen können. Flüchtlingen wird darüber hinaus für 120 Tage die Einreise in die USA verweigert. Donald Trump will den Bann nun binnen 72 Stunden in die Praxis umsetzen. In beiden Fällen hatte der Präsident argumentiert, die Regierung benötige die Zeit, um ihre Verfahren zur Überprüfung der Unbedenklichkeit einer Visa-Erteilung unter die Lupe zu nehmen. Da diese Frist im Oktober bei Anhörung der Argumente durch das Verfassungsgericht abgelaufen ist, behält sich das Gericht ausdrücklich vor zu prüfen, ob sich der Fall zu diesem Zeitpunkt erledigt hat.

Die Bürgerrechtsbewegung ACLU zeigte sich geschockt über die vorübergehende Aussetzung von Aspekten der Einstweiligen Verfügungen. „Trumps sogenannter Reisebann ist ein Bann, der Muslime ins Visier nimmt“, klagt der Vorsitzende Anthony Romero. Der ACLU werde sich für die vollständige Aufhebung dieses diskriminierenden Erlasses einsetzen.

Eine aktuelle Studie des „Center for Investigative Reporting“ widerspricht Trumps Argument, der Bann sei nötig, um die Bürger zu schützen. Nur ein Prozent der zwischen 2008 und 2016 an einem Terrorakt in den USA beteiligten Personen stammt aus einem der vom Einreisestopp betroffenen Länder. 87 Prozent der Terrorbeteiligten kamen dagegen in den USA zur Welt.

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