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  3. Terrorismus: Muss Deutschland IS-Kämpfer zurücknehmen?

Terrorismus
19.02.2019

Muss Deutschland IS-Kämpfer zurücknehmen?

Ein Fahrzeugkonvoi mit Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bei Al-Rakka in Syrien. US-Präsident Donald Trump fordert von Europa, hunderte Kämpfer zurückzunehmen.
Foto: AP/Archiv, dpa

Exklusiv In Syrien sitzen hunderte von Islamisten in Haft – viele von ihnen mit deutschem Pass. Trump fordert, Deutschland müsse sie zurücknehmen.

Zumindest militärisch ist die Schlacht weitgehend geschlagen: Der „Islamische Staat“ kämpft in Syrien um seine letzten verbliebenen Fronten, hunderte IS-Anhänger sind in Gefangenschaft, andere sind auf der Flucht. Und genau das wird nun für Europa zum Problem. Denn viele der Terror-Touristen wollen zurück in ihre Heimatländer. US-Präsident Donald Trump hat Deutschland, Frankreich und Großbritannien bereits aufgefordert, mehr als 800 in Syrien gefangene Kämpfer zurückzuholen. Anderenfalls sei man gezwungen, die Männer und Frauen freizulassen. Die syrischen Kurden verlangen ebenfalls, dass die IS-Angehörigen schnell in ihre Heimatländer zurückkehren. Einer ihrer hochrangigen Vertreter, Abdulkarim Omar, nannte die Gefangenen eine große Bürde. Ihre Zahl steige schnell. Die Kurden sind wichtige Verbündete im Kampf gegen den IS.

300 Islamisten sind vom Krieg zurück nach Deutschland gekehrt.

Mehr als 1000 Islamisten sind aus Deutschland nach Syrien oder in den Irak gereist, um sich dort an einem vermeintlich Heiligen Krieg zu beteiligen. Rund 300 davon sind bereits wieder in Deutschland. Eine „größere zweistellige Zahl“ von deutschen Staatsbürgern befindet sich im Gewahrsam von kurdischen Kräften. Gegen diese gefangenen IS-Kämpfer liegen allerdings bisher nur in wenigen Fällen belastbare juristische Vorwürfe vor. „Nur gegen sehr wenige von ihnen liegen Haftbefehle vor“, sagt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Deutsche Staatsbürger haben grundsätzlich ein Recht, wieder in die Bundesrepublik einzureisen.

Dann aber, sagt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), müsse eine Strafverfolgung unbedingt gewährleistet sein. Die Situation sei extrem schwierig. Eine unkontrollierte und unüberwachte Rückkehr müsse ausgeschlossen sein, verlangt auch der CSU-Innenpolitiker Volker Ullrich. „Wir müssen jeden Fall eines IS-Kämpfers mit deutscher Staatsangehörigkeit einzeln und intensiv betrachten.“

SPD-Innenexperte ist skeptisch gegenüber genereller RÜckkehr

Der Koalitionspartner denkt ähnlich. „Eine generelle Rückkehr sehe ich sehr skeptisch“, betont SPD-Innenexperte Burkhard Lischka gegenüber unserer Redaktion. „Sie kommt derzeit im Einzelfall nur dann in Betracht, wenn tatsächlich eine Freilassung in Syrien oder dem Irak droht und es gleichzeitig genügend polizeiliche Erkenntnisse gibt, die dazu führen, dass die betreffende Person in Deutschland sofort wieder in Untersuchungshaft genommen werden kann.“ Der EU-Kommissar für Sicherheit, der Brite Julian King, formuliert es so: Jeder, der für den „Islamischen Staat“ gekämpft habe und nun versuche, nach Europa zurückzukehren, „wird sich auf der falschen Seite des Gesetzes wiederfinden“.

Auch in Bayern reagiert die Politik zurückhaltend. „IS-Rückkehrer mit Kampferfahrung aus Syrien und dem Irak sind potenziell hochgefährlich“, warnt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber unserer Redaktion. „Eine Überstellung deutscher Staatsangehöriger kann nur in einem geordneten Verfahren in Betracht kommen, das ausschließt, dass Sicherheitsgefahren entstehen.“ Er spricht sich dafür aus, Kämpfern mit mehreren Staatsangehörigkeiten den deutschen Pass zu entziehen, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann. „Einerseits könnten wir dadurch deren Einreise wirksamer verhindern“, so Herrmann. „Andererseits könnten wir diese Menschen nach Verbüßung ihrer Strafe leichter dauerhaft außer Landes bringen.“

Lesen Sie dazu auch

Hier lesen Sie unseren Kommentar: Trump hat recht: IS-Kämpfer müssen vor deutsches Gericht.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.02.2019

https://www.juraforum.de/gesetze/stag/28

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 28

>> Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist. <<

Schluss mit Sonderrechten für radikale Islamisten, die sich den Streitkräften des islamischen Staates angeschlossen haben!

19.02.2019

>> Er spricht sich dafür aus, Kämpfern mit mehreren Staatsangehörigkeiten den deutschen Pass zu entziehen, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann. <<

Die Mitgliedschaft in freindlichen Streitkräften rechtfertigt nach internationalem Recht Kriegsgefangenschaft bist zur totalen Kapitulation; es ist nicht notwendig, dass der betreffende Soldat an "konkreten Kampfhandlungen" teilgenommen hat.

Es ist die Hybris der deutschen Willkommenskultur, dass IS Soldaten ohne deutschen Pass störungsfrei mit dem Wort "Asyl" nach Deutschland einreisen können, aber deutsche Staatsangehörige eine Sonderbehandlung erfahren sollen - incl. (Bonus?) einer rein zivilrechtlichen Betrachtung ihrer Taten mit entsprechend hohem rechtsstaatlichen Anforderungen. Ohne Selfie wird ein Tatnachweis praktisch nicht möglich sein.