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17.06.2017

Tödlicher Unfall hat Nachspiel für Diplomaten

Kommt Saudi doch nicht straflos davon?

Ein von einem saudischen Diplomaten verursachter tödlicher Radunfall in Berlin könnte nun doch juristische Folgen für den Botschaftsmitarbeiter haben. Das Auswärtige Amt leitete die formell nötigen Schritte ein, um den Unfallverursacher trotz dessen diplomatischer Immunität möglicherweise belangen können. Das Außenministerium schickte dazu eine sogenannte „Verbalnote“ an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme. Rechtliche Schritte können frühestens eingeleitet werden, „wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind“, hieß es aus dem Außenministerium.

Als mögliche Schritte bei strafrechtlichen Ermittlungen wurden etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderung zur Abberufung des Diplomaten genannt. Der 50-jährige saudische Diplomat stand am Dienstagabend im Berliner Stadtteil Neukölln mit seinem Sportwagen mit Diplomatenkennzeichen im absoluten Halteverbot auf einem Radweg und riss abrupt die Tür auf. Ein 55-jähriger Radfahrer prallte gegen die Tür und starb im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen. Diplomaten stehen unter besonderem Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können. Normalerweise würde ein solcher Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung in Gang setzen. Laut Staatsanwaltschaft werden Unfall-Strafverfahren bei Diplomaten aber meist sofort eingestellt. (dpa)

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