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Umwelt
29.11.2017

Ein Alleingang mit Folgen

CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt: Fast die Hälfte der Glyphosat-Produkte sind für den Privatgebrauch zugelassen.
Foto: Maurizio Gambarini, dpa

CSU-Minister Schmidt brüskiert mit seinem Glyphosat-Beschluss die SPD und die Kanzlerin. Wie geht es weiter?

Es war ein Hängen und Würgen um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Anderthalb Jahre kam die nötige Mehrheit für oder gegen die weitere Verwendung in der EU nicht zustande. Deutschland stimmte nicht mit, weil die Koalitionsregierung aus SPD und Union nicht zueinanderfand. Dann schlug CSU-Minister Christian Schmidt überraschend alle Bedenken in den Wind und stimmt einer fünfjährigen Weiterverwendung zu. Durfte er das? Und wie geht es weiter? Wichtige Fragen und Antworten:

Hat Schmidt mit dem Entschluss gegen Regeln verstoßen?

Ja. Er hat sich nicht an die Geschäftsordnung der Bundesregierung gehalten, wofür Kanzlerin Angela Merkel ihn nun öffentlich rügte. „Es ist etwas, was sich nicht wiederholen darf.“ In der Geschäftsordnung heißt es ganz klar: „Bei Überschneidungen und sich daraus ergebenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Bundesministern entscheidet die Bundesregierung durch Beschluss.“

Was wäre passiert, wenn Deutschland sich wie bisher enthalten hätte?

Ohne Deutschland wäre die nötige qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten für den Vorschlag der EU-Kommission nicht zustandegekommen. Das bedeutet: Die Brüsseler Behörde hätte selbst entscheiden müssen. Denn es liegen Anträge von Herstellern auf Verlängerung der Zulassung von Glyphosat vor und diese müssen beschieden werden.

Wie hätte die EU-Kommission entschieden?

Agrarminister Schmidt sagt: „Die EU-Kommission hätte sich ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden.“ Ob das wirklich der Fall gewesen wäre, wollte die Behörde allerdings nicht sagen. Eine Sprecherin lehnte jeden Kommentar ab. Die Signale vor dem Vermittlungsverfahren waren zwiespältig. Noch im Sommer sagte Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis: „Ich muss ganz klar sagen: Die Kommission hat nicht die Absicht, die Substanz ohne die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten erneut zu genehmigen.“ Vor wenigen Tagen klang Andriukaitis aber etwas anders. Er verwies darauf, dass die Kommission nur in engem Rechtsrahmen auf wissenschaftlicher Grundlage agieren könne und dass mehrere EU-Agenturen kein Krebsrisiko durch Glyphosat sähen. Im Übrigen habe das Europäische Parlament eine – wenn auch beschränkte – Zulassung für fünf weitere Jahre befürwortet. Diplomaten mutmaßten deshalb, dass die Kommission ebenfalls eine Verlängerung um fünf Jahre gewähren würde, wenn sie alleine zu entscheiden hätte.

Können Staaten die auf EU-Ebene zugelassene Substanz verbieten?

Ja. Nach Darstellung der Kommission können die EU-Staaten nun selbst über Verbote oder Auflagen für die Verwendung von Glyphosat entscheiden. Es liege in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, Pflanzenschutzprodukte unter besonderer Berücksichtigung der klimatischen und landwirtschaftlichen Bedingungen ihres Gebiets auf Risiken zu prüfen. Frankreich hat bereits angekündigt, dass Glyphosat dort nicht länger als drei weitere Jahre verwendet werden soll.

Und was gilt in Deutschland?

Wenn der Bund den Einsatz weiterhin erlaubt, können die Bundesländer nur die private Anwendung von Glyphosat beispielsweise auf Hauseinfahrten untersagen. Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Robert Habeck hatte kürzlich erklärt: „Leider können wir landesseitig aber kein Verkaufsverbot durchsetzen, sodass trotz Anwendungsverbot glyphosathaltige Pestizide in Baumärkten angeboten werden.“ Ein solches Verbot ist nur auf Bundesebene möglich.

Warum ist Glyphosat so umstritten?

Einige Wissenschaftler haben die Substanz im Verdacht, Krebs auszulösen. Umweltschützer oder auch das Umweltbundesamt beklagen aber auch negative Auswirkungen für die Tier- und Pflanzenwelt: Als sogenanntes Totalherbizid töte das Mittel alles ab, was auf dem Feld außer Nutzpflanzen noch so sprießt. Das entziehe zum Beispiel Insekten und Feldvögeln die Nahrungsgrundlage. Viele glyphosathaltige Mittel sind in Deutschland sogar für den Privatgebrauch erhältlich. Insgesamt 105 Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat sind in Deutschland zugelassen. Fast die Hälfte davon darf auch „in Haus- und Kleingarten“ angewendet werden. Verena Schmitt-Roschmann, dpa

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