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  3. Umwelt: EuGH verurteilt Deutschland wegen zu schmutziger Luft in Städten

Umwelt
10.02.2022

EuGH verurteilt Deutschland wegen zu schmutziger Luft in Städten

Der Europäische Gerichtshof verurteilt Deutschland, weil die Stickoxid-Grenzwerte in Städten nicht eingehalten wurden.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Die Luft in deutschen Städten ist nicht sauber genug. Weil die Grenzwerte für Stickoxid nicht eingehalten wurden, verurteilt der EuGH Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Jahre 2010 bis 2016.

Schlechte Luft: EuGH verurteilt Deutschland wegen zu hoher Stickoxid-Werte

Mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

Den Argumenten folgte der EuGH jetzt und gab der Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt. Deutschland habe gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen. Dies sei auch dadurch geschehen, "dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten", erklärte das Gericht. Auch habe Deutschland offenkundig nicht rechtzeitig genug unternommen, um die Überschreitung der Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.

Stickoxid-Grenzwerte: Das sind die Richtlinien der EU

Der Gerichtshof wies das Argument Deutschlands zurück, dass die EU-Kommission durch maßgebliche eigene Versäumnisse zum Missstand beigetragen habe. Die damals gültige Schadstoffnorm Euro 5 für Dieselautos habe sich als problematisch erwiesen, argumentierte Deutschland nach Angaben des Gerichtshofs. Dieser stellte jedoch zum einen fest, dass Kraftfahrzeuge nicht die einzige Ursache von NO2 seien. Zudem entbinde die EU-Abgasnorm die Mitgliedsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten, erklärte der Gerichtshof.

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon vorab betont, der Richterspruch aus Luxemburg habe "grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die saubere Luft". Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH habe seit 2011 in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie Tempo 30 durchgesetzt. (dpa)

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.06.2021

Am Ende wird mancher Traum von der "Verkehrswende" zerplatzen.

>> Die damals gültige Schadstoffnorm Euro 5 für Dieselautos habe sich als problematisch erwiesen, argumentierte Deutschland nach Angaben des Gerichtshofs. Dieser stellte jedoch zum einen fest, dass Kraftfahrzeuge nicht die einzige Ursache von NO2 seien. <<

Man darf gespannt sein, ob Maßnahmen nur gegen den Autoverkehr als angemessen zu werten sind!

>> Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg. <<

Die stetig reduzierte Zahl der betroffenen Städte und Messorte bestätigt ja abseits von Wetter und Corona die ergriffenen Maßnahmen. Über das Tempo kann man diskutieren; letztendlich geht es aktuell nur noch um 6 Städte mit zum Teil überschaubaren Überschreitungen. Der Rest kommt dank technischer Fortschritte nicht mehr zurück.

Von den 6 Städten bewegen sich 4 Städte zwischen 41 und 44 (bei Grenzwert 40) - die Überschreitungen sind also nur geringfügig. Ludwigsburg hat eine komplizierte Sondersituation - es bleibt die Landshuter Allee in München mit 54 aber klar rückläufiger Tendenz.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/358/dokumente/no2-ueberschreitungen_staedte_2020_stand_17.05.2021.pdf

Man muss München lösen, dann ist das Thema erledigt.

Da wird aber auch nicht viel passieren, weil man da kalt lächelnd auf den im Jahr 2000 ernsthaft begonnen (wird ja inzwischen gebaut) Planungsprozess für die 2. Stammstrecke der S-Bahn verweisen wird. Damit wurde in München zusammen mit anderen ÖPNV-Vorhaben und ausreichend auf die 1999 verschärften Werte reagiert.

Und wer ist mal wieder dagegen? Ja genau die...

https://www.gruene-fraktion-bayern.de/index.php?id=14501

03.06.2021

Endlich!

Die mangelhafte Luftreinhaltepolitik Deutschlands, die vom Verkehrs- und der Umweltministerin aber auch der ganzen Bundesregierung zu verantworten ist, hat Tausenden Menschen in Deutschland das Leben gekostet. Man sieht weder die Stickoxide noch den Feinstaub, doch beide verursachen Atembeschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs.

Raimund Kamm