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  3. Masken-Affäre: Unionsfraktion legt Zehn-Punkte-Plan für mehr Transparenz vor

Masken-Affäre
12.03.2021

Unionsfraktion legt Zehn-Punkte-Plan für mehr Transparenz vor

CDU und CSU wollen bezahlte Interessenvertretungen komplett verbieten.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Im Zuge der Masken-Affäre legt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Transparenz vor. Welche Maßnahmen geplant sind.

Als Reaktion auf die Korruptionsvorwürfe gegen mehrere Abgeordnete aus ihren Reihen hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion einen Zehn-Punkte-Plan aufgestellt, der alle Parlamentarier zu mehr Transparenz verpflichten soll. Dafür soll das Abgeordnetengesetz deutlich verschärft werden, wie es in dem Papier heißt, das unserer Redaktion vorliegt. Die Union muss für eine entsprechende Gesetzesänderung mindestens noch die SPD ins Boot holen.

CDU und CSU wollen demnach bezahlte Interessenvertretungen komplett verbieten. Solche werden aktuell dem CDU-Abgeordneten Axel E. Fischer vorgeworfen, der sich über das Maß hinaus für Aserbaidschan eingesetzt haben soll. Ähnlich Vorwürfe sind auch gegen den CDU-Politiker Mark Hauptmann laut geworden. Hauptmann hat sein Mandat gerade niedergelegt. Verstöße gegen das Verbot sollen ein Ordnungsgeld nach sich ziehen.

Punkt zwei geht in Richtung der ehemaligen Unions-Abgeordneten Georg Nüßlein und Nikolas Löbel, die sich an Geschäften mit  Corona-Schutzmasken bereichert haben sollen. Laut CDU/CSU soll ein Abgeordneter, der „seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil“ missbraucht oder „eine verbotene entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten“ ausführt, den Gewinn an den Bundestag abführen.

Abgeordnete sollen Nebeneinkünfte genauer angeben müssen

Weitere Maßnahmen in dem Unions-Plan sind eine Anzeigepflicht für Einnahmen aus Beteiligungen an einem Unternehmen, die 25 Prozent überschreiten, sowie neue Regeln bei  Veröffentlichung von hohen Nebeneinkünften. Zukünftig sollen Abgeordnete ihre Nebenverdienste ab 100.000 Euro auf Euro und Cent genau angeben.

Darüber hinaus könnte es laut CDU/CSU künftig ein Ordnungsgeld geben, wenn Abgeordnete ihren Briefkopf oder ihre Bezeichnung bei Geschäften missbrauchen. Wer das Mandat „für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil oder eine verbotene entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten“ missbraucht, soll demnach ebenfalls mit einer Geldstrafe rechnen müssen.

Abgeordnete wären nach dem Willen von CDU und CSU künftig außerdem verpflichtet, Aktienoptionen als Gegenleistung für eine Nebentätigkeit anzuzeigen. Solche hatte der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor erhalten, der als Lobbyist für das Unternehmen Augustus Intelligence tätig war. FDP und SPD forderten daraufhin bereits eine solche Anzeigepflicht.

Spenden sollen nur noch an Parteien gerichtet sein dürfen

Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete soll verboten werden. „Parteispenden, die der Abgeordnete erhält und an seine Partei weiterleitet, bleiben zulässig“, heißt es allerdings auch.

Dem Plan zufolge soll Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit bald als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen eingestuft werden. Die Mindeststrafe würde damit bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegen. Zehntens will die Union einen verbindlichen Verhaltenskodex für alle Abgeordneten einführen. Dieser soll „klare ethische Anforderungen an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion definieren und einen internen Kontroll- und Sanktionsmechanismus festlegen, der die geplanten gesetzlichen Verschärfungen ergänzt“.

Am Freitagabend konnte die Unionsfraktion ein wenig durchatmen. Alle Abgeordneten unterschrieben eine Ehrenerklärung, wonach sie aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten keine finanziellen Vorteile erzielt haben.

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