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Flugreisen
15.04.2020

Verbraucherschützer kritisieren Gutscheine für abgesagte Flüge

Mit einem Gutschein könnten Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in der Corona-Krise finanziell entlastet werden.
Foto: Christians, dpa (Symbol)

Exklusiv Die Regierung will, dass bei abgesagten Flügen Gutscheine "ohne Zustimmung des Fluggastes“ ausgegeben werden können. Verbraucherschützer protestieren.

Für abgesagte Veranstaltungen im Kulturbereich gibt es sie bereits, nun will die Bundesregierung auch bei annullierten Flügen infolge von Corona eine Gutscheinregelung einführen. Berlin hat die EU-Kommission um eine Regelung gebeten, mit der Gutscheine temporär „auch ohne Zustimmung des Fluggastes“ ausgegeben werden können, wie es in einem Brief an EU-Verkehrskommissarin Adina Valean heißt, der unserer Redaktion vorliegt. Der Chef der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, protestiert energisch. Auch in der Opposition gibt es Kritik. Bislang ist eine Airline grundsätzlich verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten.

Erstattung erst, wenn Gutscheine nicht eingelöst werden

In dem Schreiben der Minister Christine Lambrecht (Justiz, SPD), Andreas Scheuer (Verkehr, CSU) und Peter Altmaier (Wirtschaft, CDU) wird die Kommission gebeten, wegen der Corona-Pandemie „alsbald Maßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren existenzgefährdenden Liquiditätsabfluss bei den Luftfahrtunternehmen zu verhindern“. Das gemeinsame Ziel müsse es jetzt sein, den europäischen Flugverkehrsmarkt über die Krise hinaus in seiner Struktur zu erhalten und dabei die Interessen der Fluggäste im Blick zu behalten. Brüssel soll regeln, dass bei abgesagten Flügen statt der Rückerstattung des Ticketpreises Gutscheine ausgegeben werden. Erst wenn diese nicht bis Ende 2021 eingelöst wurden, soll der Preis erstattet werden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte unserer Redaktion auf Anfrage, der Anspruch auf finanzielle Erstattung ergebe sich aus der Fluggastrechteverordnung. „Die Ansprüche der Kunden sind natürlich grundsätzlich gerechtfertigt und sollen in der Sache auch nicht beeinträchtigt werden“, betonte die SPD-Politikerin. Sie wies aber darauf hin, dass diese Ansprüche weitgehend wertlos wären, „wenn ihre Geltendmachung die Flugunternehmen massenhaft in die Insolvenz treiben würde“. Mit dem Vorschlag werde den Flugunternehmen geholfen und die Verbraucherinteressen würden berücksichtigt.

Verbraucherschützer: "Von Zwangsgutscheinen halten wir gar nichts"

Deutschlands oberster Verbraucherschützer sieht das ganz anders. „Freiwillig können und sollen Verbraucher das auch gerne mit Fluggesellschaften so handhaben“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Klaus Müller, unserer Redaktion. Gleichzeitig betonte er: „Von Zwangsgutscheinen – das heißt Zwangsanleihen – für Airlines halten wir aber gar nichts.“ Gutscheine würden das Liquiditätsproblem doch nur verschieben, erklärte Müller.

Klaus Müller ist Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Der VZBV-Chef räumte ein, dass der Branche besonders geholfen werden müsse. „Wir haben deshalb die Einrichtung eines Reisesicherungsfonds vorgeschlagen – zusätzlich zu den jetzt schon verfügbaren KfW-Krediten“, sagte er. Mit dem durch Staatskredite finanzierten Fonds könne Liquidität sichergestellt werden. Deshalb müssten Verbraucher nicht zwangsweise zu „Nullzins-Kreditgebern“ gemacht werden. „Denn auch viele Verbraucher leiden derzeit an den Folgen der Pandemie. Viele Menschen benötigen derzeit selber ihr Geld und sie müssen weiterhin frei entscheiden können, wofür sie ihr Geld ausgeben“, sagte er.

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sah das ähnlich. „Viele Menschen müssen sich durch die Corona-Pandemie finanziell einschränken, da sollten sie wenigstens das Geld für bereits bezahlte Flugreisen erstattet bekommen“, sagte er unserer Redaktion und erklärte: „Eine Gutscheinregelung würde in die privatrechtliche Vertragsfreiheit eingreifen und die Verbraucher einschränken.“ Natürlich stelle die Krise auch die Airlines vor wirtschaftliche Probleme, daher sollte es die Möglichkeit geben, Entschädigungszahlungen zu stunden und damit aufzuschieben, meinte der Finanzexperte, warnte aber vor „Sonderregelungen für die Reisebranche“, denn damit öffne man Tor und Tür für andere Wirtschaftsbereiche.

Christian Dürr, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Liberalen.
Foto: Silas Stein, dpa

Anders als bei der Gutscheinlösung im Veranstaltungsbereich ist bei Flügen „nur der europäische Gesetzgeber“ zuständig, wie Lambrecht betonte. VZBV-Chef Müller sieht das genauso: „Die EU-Fluggastrechte-Verordnung und die EU-Richtlinie für Pauschalreisen kann die Bundesregierung – zum Glück – nicht national ändern.“

Was wird aus den vielen Billigflügen?

Auf die Frage, ob die Pandemie zu einer Art Konsolidierung in der Luftverkehrsbranche führen werde und womöglich sogar eine Chance sei, im Sinne des Klimaschutzes vom Billigflugbetrieb wegzukommen, reagierte Müller zurückhaltend: „Warten wir mal ab, wie tief greifend die Konsolidierung tatsächlich ausfallen wird.“ Die Krise dürfe jedenfalls nicht dazu führen, „dass wieder einige wenige Fluggesellschaften den Markt und die Preise diktieren“. Gesunder Wettbewerb sei immer belebend. „Wenn dieser Wettbewerb zukünftig durch ökologisch verträgliche Angebote und verstärkt von der Schiene kommt, sind wir auch klimapolitisch auf dem richtigen Weg“, sagte der Verbraucherschützer.

Lesen Sie auch den Kommentar: Der Gutschein für Flugreisen klingt gut - aber er trügt

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