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  3. Verbraucherschutz: Koalition will Gesetz gegen Kostenfallen auf den Weg bringen

Verbraucherschutz
16.08.2019

Koalition will Gesetz gegen Kostenfallen auf den Weg bringen

Verbraucher sollten sich auf telefonische Verhandlungen zu ihren Verträgen nicht einlassen. Die Koalition will nun zusätzlich ein Gesetz verabschieden, um Abzocke zu verhindern.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

Ein Vertrag verlängert sich um einen langen Zeitraum, nur weil der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Solche Praktiken will die Koalition künftig unterbinden.

Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - Verbraucher sollen besser vor Abzocke geschützt werden. Die schwarz-rote Koalition macht ernst mit ihren Gesetzesplänen für faire Verbraucherverträge und will Kostenfallen künftig einen Riegel vorschieben.

SPD-Ministerin Christine Lambrecht will Verbraucher in ihren Rechten stärken

Nach den Plänen von Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) soll unter anderem die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzt werden. Auch Kündigungsfristen werden hier deutlich verkürzt. Verbraucherschützer begrüßten die Gesetzespläne als "wichtigen, längst überfälligen Schritt", fordern aber weitergehende Regelungen.

Mit solchen "Ärgernissen" müsse aufgeräumt werden, sagte Lambrecht am Freitag in Berlin: "Es muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier in ihren Rechten gestärkt werden und nicht mit unfairen, überlangen Laufzeiten geknebelt werden." Eckpunkte hatte das Justizministerium bereits Mitte März vorgelegt. Angestrebt werde, dass die Gesetzespläne "so schnell wie möglich" verabschiedet werden, um die Verbraucherrechte zu stärken, sagte Lambrecht. Der nächste Schritt ist ein Kabinettsbeschluss, dann ist das Parlament am Zug.

Justizministerium will kürzere Vertragslaufzeiten für Abos

Bei Verträgen von Verbrauchern etwa für Handys, mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements werden häufig Vertragslaufzeiten von zwei Jahren angeboten. Das schmälert aus Sicht des Justizministeriums die Marktchancen der Verbraucher.

Die Vertragslaufzeiten sollen so geändert werden, dass durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Vergisst man rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch um ein Jahr, sondern nur um drei Monate. Verbraucher sollen laut Lambrecht so die Möglichkeit haben, günstigere Angebote wahrnehmen zu können.

Verträge für Handys sowie Gas und Strom erfordern bald schriftliche Einwilligung

Es geht zudem um Schutz vor am Telefon untergeschobenen Verträgen. Immer wieder werden Verbrauchern dem Ministerium zufolge mit unseriösen Geschäftspraktiken telefonisch wichtige Verträge aufgedrängt oder untergeschoben. Oft wüssten Verbraucher erst, dass sie unbeabsichtigt einen neuen Gas- oder Stromvertrag abgeschlossen haben, wenn das Kündigungsschreiben vom alten und das Willkommen-Schreiben vom neuen Anbieter im Briefkasten liege.

Lambrecht sprach von einem "großen Problem". Für Energielieferungen soll eine schriftliche Bestätigungslösung verpflichtend eingeführt werden. Das bedeutet: Die Wirksamkeit eines telefonischen Vertragsabschlusses etwa mit dem neuen Energielieferanten soll davon abhängig gemacht werden, dass der Versorger sein Angebot in Textform bestätigt und der Verbraucher diesen Vertrag genehmigt.

Auch für auf diese Weise entstandene Handy-Verträge soll es eine schriftliche Einwilligung geben. "Es geht nicht darum, dass Verträge billiger werden", betonte Lambrecht. Vielmehr müssten Verbraucher, wenn sie ein für sich günstigeres Angebot haben, wechseln können und dürften nicht durch überlange, unfaire Laufzeiten gebunden sein.

Mobilfunkkonzern Vodafone warnt vor höheren Kosten durch das Gesetz

Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hieß es, zur unerlaubten Telefonwerbung gehe der Gesetzentwurf nicht weit genug. Es müssten auch andere Branchen einbezogen werden. "Die Regelung muss (...) für alle telefonisch geschlossenen Verträge gelten", forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Zu Telefonverträgen lägen den Verbraucherzentralen zahlreiche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung vor. Die geplante Laufzeitverkürzung für Verträge gebe Verbrauchern mehr Freiheit und belebe den Wettbewerb.

Das Vergleichsportal Verivox nannte kürzere Vertragslaufzeiten aus Verbrauchersicht "absolut wünschenswert". Speziell im Mobilfunk werde sich jedoch die bisherige Praxis der Finanzierung von Endgeräten stark verändern: "Wenn Smartphones künftig über 12 Monate und nicht wie bisher über 24 Monate finanziert werden, verteuert dies die Verträge deutlich", hieß es. Gleichzeitig brächte eine Trennung von Hardwarefinanzierung und Servicevertrag auch mehr Transparenz, was den Kunden letztlich zugute käme.

Der Mobilfunkkonzern Vodafone warnte, das Gesetz werde "zu weniger Wahlfreiheit in der Angebotspalette und höheren Kosten für viele Verbraucher führen". Denn wegen der kürzeren Vertragslaufzeit würden "entweder die monatlichen Preise für finanzierte subventionierte Handys oder aber die einmalig zu zahlenden Preise deutlich steigen". (dpa)

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