Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Internet-Plattform: Verein oder Medium? "Linksunten.Indymedia"-Verbot auf dem Prüfstand

Internet-Plattform
29.01.2020

Verein oder Medium? "Linksunten.Indymedia"-Verbot auf dem Prüfstand

Die Aufnahme zeigt am 25.08.2017 die Internetseite «linksunten.indymedia.org». Sieben Wochen nach linksextremen Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg hatte das Bundesinnenministerium die Plattform verboten.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Bleibt die Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" verboten? Darüber entscheidet heute das Bundesverwaltungsgericht. Nachdem eine Demo in Gewalt mündete, steht auch die Sicherheitslage im Fokus.

Seit zweieinhalb Jahren ist die linksradikale Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" verboten. An diesem Mittwoch (ab 10.00 Uhr) verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber, ob das Vereinsverbot durch das Bundesinnenministerium Bestand haben wird (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19). Ob ein Urteil im Laufe des Tages fällt, war noch unklar. Eine Demonstration gegen das Verbot war am Samstag in Leipzig eskaliert. Vermummte warfen Steine auf die Polizei und bedrohten auch Reporter. Am Mittwoch ist wieder eine Kundgebung vor dem Gericht angekündigt.

Mehrere hundert Menschen protestierten gegen das Indymedia-Verbot.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Das Verfahren: Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss überprüfen, ob das Vereinsverbot durch das Bundesinnenministerium rechtens ist. Das Ministerium hatte das Verbot im August 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg erlassen. "Linksunten.Indymedia" sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland gewesen, hieß zur Begründung. Dort seien vielfach Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Die mutmaßlichen Betreiber des Portals haben geklagt.

Der Verein: "Linksunten.Indymedia" war kein e.V. - also kein Verein im üblichen Sinne. Das Bundesministerium stufte das Betreiberteam aus Freiburg aber als Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes ein. Demnach gelten als Vereine auch alle Vereinigungen von Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen haben.

Das Verbot: Vereine können dann verboten werden, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider laufen oder wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Zuständig sind für die Verbote die Länderbehörden oder, bei bundesweit tätigen Vereinen, das Bundesinnenministerium. 

Die Argumente der Kläger: Angela Furmaniak vertritt drei der Kläger. Hauptziel sei, das Vereinsverbot anzufechten, sagt die Anwältin. Sie wertet die Internetplattform als Telemedium und Bürgerjournalismus. Dafür müsse der Rundfunkstaatsvertrag gelten - nicht das Vereinsrecht. Dann müssten die jeweiligen Aufsichtsbehörden in den Ländern im Fall von Rechtsverstößen einzelne Angebote untersagen oder sie sperren - nicht das Nachrichtenportal als Ganzes dürfe ohne Weiteres verboten werden. "Mit dem Verbot wird das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit tangiert", sagt Furmaniak.

Knackpunkte vor Gericht: Zunächst muss der Senat klären, ob die fünf Freiburger überhaupt klagebefugt sind. Das ist nämlich nur die Vereinigung selbst - die Kläger bestreiten aber, Teil eines Vereins oder einer Vereinigung zu sein. Grund dafür sind parallel laufende Strafverfahren gegen die Kläger. Würden sich die mutmaßlichen Vereinsmitglieder als solche bekennen, bestünde laut Anwältin Furmaniak die Gefahr, deswegen strafrechtlich verfolgt zu werden. Erkennt das Gericht die Klagebefugnis an, muss es entscheiden, ob das Vereinsverbot rechtens war. 

Pro und Contra Verbot: Das Verbot ist nicht unumstritten. Kritiker wie die Organisation Reporter ohne Grenzen werten es als Angriff auf die Pressefreiheit, weil die Seite - trotz extremistischer Gewaltaufrufe - auch ein journalistisches Online-Portal gewesen sei. Dass das Ministerium durch die "juristische Hintertür" des Vereinsrechts die komplette Plattform mit allen legalen Inhalten verboten habe, sei völlig unverhältnismäßig gewesen, erklärt Sprecher Christoph Dreyer. Dagegen sagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP), "Linksunten.Indymedia" sei in Teilen "eine Online-Litfaßsäule für pure Hassbotschaften und abscheuliche Drohungen gegen polizeiliche Einsatzkräfte". Abschaltung und Verbot 2017 seien richtig gewesen.

Indymedia und Linksunten: "Indymedia.org" ist nach wie vor im Internet aktiv. "Linksunten.Indymedia" hatte sich 2009 abgespalten. Weil das neue Portal ursprünglich für den Südwesten Deutschlands gedacht war, nannte es sich mit Bezug auf eine Karte "Linksunten".  Vor wenigen Tagen tauchte ein Archiv der verbotenen Plattform wieder im Netz auf. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.