Innenminister gibt zu: CSU geht mit diesem Gesetz an Grenzen
Die CSU hat Bayerns Verfassungsschutz im Kampf gegen Extremisten und Terror mit mehr Befugnissen ausgestattet. Diese sind umstritten. Die Grünen drohen mit einer Klage.
Die CSU hat dem bayerischen Verfassungsschutz deutlich mehr Rechte und Befugnisse gegeben. Dagegen hat es massiven Protest aus der Opposition gegeben. Das Landesamt etwa erhält als erste Verfassungsschutzbehörde in Deutschland überhaupt den Zugriff auf Telefonverbindungs- und Internetdaten. Bundesweit ist dies bislang nur Polizei und Strafverfolgungsbehörden erlaubt.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte das Gesetz, das der Landtag am Donnerstag mit CSU-Mehrheit verabschiedete, als notwendig für den Kampf gegen Terrorismus und Extremismus. SPD und Grüne warfen CSU und Staatsregierung dagegen vor, weit übers Ziel hinauszuschießen. Die Grünen nannten das Regelwerk verfassungswidrig - und erneuerten deshalb ihre Drohung mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof. "Wir prüfen noch", sagte die Innenexpertin Katharina Schulze.
Joachim Herrmann räumte ein, dass die CSU mit dem Gesetz an die Grenzen dessen gehe, was gesetzlich und vom Bundesverfassungsgericht erlaubt sei. Das sei aber zum Schutz der Demokratie dringend notwendig. Die Sicherheit der Menschen im Land müsse wichtiger sein als die Sicherheit virtueller Daten, sagte er mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung und die neuen Zugriffsrechte für den Verfassungsschutz. "Wir stehen dazu", sagte er und rief den Bund und die anderen Länder auf, sich dem bayerischen Vorbild anzuschließen.
Die neuen Rechte des bayerischen Verfassungsschutzes
Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Einige Punkte im Überblick:
Zugriff auf Telefon- und Internetdaten: Der Bundestag hatte die Vorratsdatenspeicherung erst Anfang November 2015 nach jahrelangem Streit wieder erlaubt. Das nutzt die CSU nun aus: Neben der Polizei soll auch der Verfassungsschutz nachträglich herausfinden können, mit wem ein überwachter Extremist oder Gangster in Kontakt war. Jede Abfrage bei Telefongesellschaften, die die Verbindungsdaten für zweieinhalb Monate speichern müssen, muss allerdings zuvor von einer Kommission des Landtags genehmigt werden.
Anzapfen von Telefonen: Im neuen Gesetz wird ausdrücklich klargestellt, dass der Verfassungsschutz Telefongespräche schon vor einer Verschlüsselung anzapfen darf - quasi direkt auf dem Gerät.
Altergsrenze aufgehoben: Künftig darf der bayerische Verfassungsschutz auch Daten von Kindern speichern. Die bisher geltende Altersgrenze von 14 Jahren wird aufgehoben.
Verdeckte Ermittler und V-Leute: Ausdrücklich erlaubt wird der Einsatz krimineller V-Leute. Lediglich Mörder und andere Schwerstverbrecher dürfen nicht als Spitzel angeheuert werden. Zudem sollen verdeckte Ermittler und V-Leute eingesetzt werden können, auch wenn diese bestimmte Straftaten begehen - etwa den Hitler-Gruß zeigen, um bei rechtsextremistischen Umtrieben nicht aufzufallen.
Herrmann verteidigte das Gesetz energisch: "Dieser Staat hat eine Schutzfunktion für die Menschen in unserem Land", sagte er. Und der Verfassungsschutz sei "die vorderste Brandmauer der Gefahrenabwehr".
SPD-Rechtsexperte Franz Schindler warf CSU und Staatsregierung in der lebhaften Debatte vor, mit dem Gesetz das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aufzuweichen. Er beklagte eine "Verpolizeilichung" des Verfassungsschutzes. Dabei seien Polizei und Verfassungsschutz unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Konkret warf er der CSU vor, schon Daten von Kindern speichern zu wollen.
Die Grünen-Politikerin Schulze meldete Zweifel am Verfassungsschutz an sich an. Nach den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) hätten die Behörden versagt. Konkret forderte sie den völligen Verzicht auf V-Leute: "V-Leute gehören abgeschafft und nicht auch noch staatlich subventioniert." Die Freien Wähler forderten - letztlich vergeblich - mehr Schutz für sogenannte Berufsgeheimnisträger, beispielsweise für Rechtsanwälte. dpa/AZ
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