Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Großbritannien: Verlängerung der Brexit-Frist: Theresa Mays schwerer Gang nach Brüssel

Großbritannien
20.03.2019

Verlängerung der Brexit-Frist: Theresa Mays schwerer Gang nach Brüssel

Premierministerin Theresa May: „Als Premierministerin bin ich nicht bereit, den Brexit über den 30. Juni hinaus aufzuschieben.“ Ein Hinweis auf einen möglichen Rücktritt?
Foto: Stefan Rousseau, dpa

Die britische Premierministerin muss die EU um eine Verlängerung der Brexit-Frist bitten. Vieles deutet darauf hin, dass es in drei Monaten zum Schwur kommt.

Wieder beginnt der Brief mit „Dear Donald“, „Lieber Donald“, doch anders als vor knapp zwei Jahren hat Premierministerin Theresa May dieses Mal auf die persönliche Note verzichtet. Während sie sich in dem damaligen Schreiben, mit dem die britische Regierungschefin den EU-Austrittsprozess eingeleitet hat, handschriftlich und in schwarzer Tinte an EU-Ratspräsident Donald Tusk wandte, war die Anrede nun Teil des Gedruckten. Es mag nur eine Randnotiz sein, aber sie zeigt, wie frostig das Verhältnis zwischen London und Brüssel mittlerweile zu sein scheint. Dennoch hatte May keine andere Wahl, als ihre Bitte an Tusk zu richten.

Neun Tage vor Ablauf der Zweijahresfrist am 29. März bat May jetzt offiziell um eine Verlängerung des Brexit-Termins bis Ende Juni. Weil die Premierministerin eine Teilnahme an den Europawahlen ausschließen will, will sie keinen längeren Aufschub. Stattdessen hält May weiterhin an ihrem bereits gescheiterten Plan fest. May will eine Mehrheit für den mit der EU ausgehandelten Austrittsdeal erreichen – jenes Abkommen, das bereits zwei Mal im Parlament krachend durchgefallen ist. Und nach der Einmischung von Unterhaussprecher John Bercow in dieser Form auch nicht noch einmal den Abgeordneten vorgelegt werden kann.

Doch alles deutet darauf hin, dass May beabsichtigt, noch in der nächsten Woche abermals eine Entscheidung vom Unterhaus zu erzwingen. Sollte der Vertrag dann gebilligt werden, müsste das Königreich lediglich eine kurze „technische Verlängerung“ in Anspruch nehmen. Die Zeit würde benötigt, um den Brexit formal korrekt abzuwickeln und die innerstaatliche Gesetzgebung anzupassen.

Erst am Montag hatte Unterhaussprecher Bercow den Plan der Regierung vereitelt, die Abgeordneten diese Woche ein drittes Mal über den Deal abstimmen zu lassen. Vorerst zumindest. Der „Speaker“ verwies auf einen Präzedenzfall von vor mehr als 400 Jahren, wonach ein bereits abgelehntes, unverändertes Gesetzesvorhaben dem Parlament nicht immer wieder vorgelegt werden kann. Die einen jubelten, die anderen wüteten. Vermutlich war es unausweichlich, dass das Königreich in diesen chaotischen Brexit-Wochen, in denen die EU-Gegner gerne von den alten Zeiten schwärmen, irgendwann im Jahr 1604 landen würde. Dass aber ausgerechnet Bercow den Schwenk ins 17. Jahrhundert machen würde, hätten die Europa-Skeptiker wohl nicht erwartet.

So schmähte etwa die Boulevardzeitung Daily Express den Sprecher als „Brexit-Zerstörer“. Bercow, von dem bekannt ist, dass er beim Referendum für den Verbleib gestimmt hat, habe eine „Verfassungskrise“ ausgelöst. Auch May ließ verlautbaren, das Land befinde sich in einer „Krise“. Doch ob eine dreimonatige Verlängerung diese lösen kann?

Brexit: Chaos auf der Insel könnte größer kaum werden

Während der wöchentlichen Fragerunde im Parlament attackierte die Regierungschefin am Mittwoch all ihre Kritiker und präsentierte sich überraschend selbstbewusst. „Als Premierministerin bin ich nicht bereit, den Brexit über den 30. Juni hinaus aufzuschieben.“ Etliche Beobachter interpretierten die Aussage als Hinweis auf ihren möglichen Rücktritt, sollte am Ende eine längere Verzögerung des EU-Austritts unausweichlich werden.

Und nun? Das Chaos auf der Insel, von dem man seit Wochen annimmt, es könnte größer kaum werden, wird tatsächlich von Tag zu Tag größer. Offiziell treten die Briten am 29. März aus der Staatengemeinschaft aus, sollten die übrigen 27 Mitgliedstaaten die von London gewünschte Verlängerung nicht einstimmig genehmigen. Die sogenannte „Default-Option“, ohne Abkommen und ohne Übergangsphase auszuscheiden in einem „harten Brexit“, bleibt bis dahin bestehen, ein anderslautender Parlamentsbeschluss ist rechtlich nicht bindend.

Am Donnerstag und Freitag treffen sich die Staats- und Regierungschefs zum EU-Gipfel in Brüssel, aber Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat bereits angekündigt, dass er dann noch keine Entscheidung über eine Verschiebung erwartet. Auch wenn das neu gewählte Europaparlament erst am 2. Juli erstmals zusammentritt, steht die EU einem Aufschub bis Ende Juni skeptisch gegenüber.

So wolle man entweder eine kurze Verlängerung bis zum Start der Europawahlen am 23. Mai gewähren oder gleich eine lange Verlängerung bis mindestens zum Ende des Jahres mit der Option einer Verkürzung, sollte vorher eine Lösung gefunden werden. Seit Wochen ist aus Brüssel zu hören, dass einer Verschiebung des Austrittsdatums nur zugestimmt würde, wenn London einen klaren Plan für das weitere Vorgehen präsentiert. Dennoch gehen Beobachter dies- und jenseits des Ärmelkanals davon aus, dass die verbleibenden EU-Staaten alles versuchen werden, einen ungeordneten Brexit ohne Deal zu verhindern.

Obwohl die Premierministerin nach etlichen Schlappen mittlerweile an Demütigungen gewöhnt sein dürfte, sind die aktuellen Entwicklungen ein gewaltiger Dämpfer für die Regierung. Nun muss May mit leeren Händen nach Brüssel reisen. Selbstkritik wurde jedoch nicht laut. Vielmehr hieß es aus der Downing Street, Unterhaussprecher Bercow habe den Deal sabotiert. Die Aussage darf man hinterfragen, denn die Chancen auf einen Abstimmungserfolg von May im dritten Anlauf gingen ohnehin gegen Null. Nun aber könnte sich das Blatt wenden.

Etliche Parlamentarier, die in der Vergangenheit den Vertrag abgelehnt hatten, änderten nach Bercows überraschender Einmischung offenbar ihre Meinung und verrieten, dass sie in einem dritten oder gar vierten Versuch in Betracht gezogen hätten, den Deal zu billigen. Einige Kommentatoren betonten deshalb, dass die Aussichten gestiegen seien, das Abkommen auf die letzten Meter durchs Parlament zu bekommen – vorausgesetzt, May kann bei der EU Änderungen erzielen und den Abgeordneten den Vertrag noch einmal vorlegen. Eine andere Möglichkeit wäre, schlichtweg das Parlamentsprozedere anzupassen, um so ein erneutes Votum zu ermöglichen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.