Vermögenssteuer der SPD: Wer zahlen müsste – und wer nicht
Das SPD-Präsidium hat Eckpunkte für eine Vermögensteuer beschlossen. Details sind noch offen. Unternehmen müssten wohl zahlen, Eigenheimbesitzer dagegen nicht.
Die SPD rückt nach links. Das Präsidium der Partei hat sich am Montag dafür ausgesprochen, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt werden soll. Der kommissarische Parteichef Thorsten Schäfer-Gümbel stellte die Eckpunkte in einer Telefonschalte vor. Die wichtigsten Punkte des Konzepts im Überblick:
Wer soll die Vermögensteuer zahlen?
Die SPD will nur die Reichsten der Reichen belangen. Schäfer-Gümbel sprach von "Multimillionären und Milliardären". Ihr Vermögen soll pro Jahr mit 1 Prozent herangezogen werden, in der absoluten Spitzengruppe sogar mit 1,5 Prozent. Besteuert werden sollen sowohl natürliche als auch juristische Personen, also Unternehmen. Wie viele das sind, geht aus den Eckpunkten nicht hervor.
Was zählt alles zum Vermögen?
Grundstücke, Immobilien, Unternehmen, Ansprüche aus Versicherungen, Wertpapiere, Bankguthaben, Bargeld, Schmuck, Münzen, Edelsteine und Kunst.
Müssen Besitzer von Unternehmen doppelt zahlen?
Grundsätzlich ja. Sowohl die Firma muss Vermögensteuer zahlen als auch der Unternehmer, dem sie gehört. Damit die Last nicht zu groß wird, will die SPD eine Doppelbesteuerung vermeiden. Entweder soll dann jeweils nur der halbe Betrag angesetzt oder das Betriebsvermögen ausschließlich bei den Eigentümern versteuert werden.
Wie viel soll der Staat dadurch einnehmen?
Die SPD will die Einnahmen damit pro Jahr um zehn Milliarden Euro steigern. Das Geld würde vollständig an die Länder gehen. Damit soll der Investitionsstau in den Städten und Gemeinden bei Schulen, Straßen und Schwimmbädern abgebaut werden. Die staatseigene KfW-Bank beziffert den Rückstand auf 160 Milliarden Euro.
Müssen Eigenheimbesitzer jetzt fürchten, auf ihr Haus mehr Steuern zu zahlen?
Nein. Die SPD will mit hohen Freibeträgen arbeiten. "Damit das Problem, dass Oma ihr klein Häuschen betroffen ist, gar nicht erst entsteht", erklärte Schäfer-Gümbel. Wie groß die Freibeträge genau ausfallen sollen, wollte er nicht sagen, um einer "Denunziation" durch die Union zu entgehen. Er verwies aber auf einen SPD-Entwurf aus dem Jahr 2013, der als "Blaupause" gedient habe. Seinerzeit veranschlagten die Genossen dafür zwei Millionen Euro für Einzelpersonen und vier Millionen Euro für Ehepaare.
Soll es auch für Unternehmen Freibeträge geben?
Ja. "Bei Betriebsvermögen sind zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung Verschonungsregelungen vorzusehen", heißt es in den Eckpunkten. Sie sollen sich nach dem Willen der SPD an den Privilegien für Firmen bei der Erbschaftsteuer orientieren. Sie sollen aber nicht "so großzügig" ausfallen, wie der Parteichef erklärte. Das Problem daran ist, dass zahlreiche Verfassungsjuristen die weitgehende Befreiung von Unternehmern von der Erbschaftsteuer für grundgesetzwidrig halten.
Warum fürchten die Unternehmen die Steuer so?
Die Stiftung Familienunternehmen bringt folgendes Beispiel: Bei einem Firmengewinn von einer Million Euro vor Steuern setzten die Finanzämter häufig ein vereinfachtes Verfahren an, um den Wert des Unternehmens zu bestimmen. Der jährliche Gewinn wird dafür mit dem Faktor 10 multipliziert. Bei einer Vermögensteuer von einem Prozent wären 100.000 Euro fällig.
Käme die Steuer zum falschen Zeitpunkt?
Wahrscheinlich. Deutschland steuert auf einen Abschwung zu. Die Steuern während einer Rezession zu erhöhen, würde die Konjunktur strangulieren. Die SPD weiß, dass die Union die Wiedereinführung der Steuer niemals mittragen würde. Ihr geht es um die Schärfung ihres linken Profils und um einen Stopp ihrer Talfahrt, wie Schäfer-Gümbel freimütig einräumte. "Natürlich spielen Wahlen immer eine Rolle."
Die Diskussion ist geschlossen.
>> „Damit das Problem, dass Oma ihr klein Häuschen betroffen ist, gar nicht erst entsteht“, erklärte Schäfer-Gümbel. Wie groß die Freibeträge genau ausfallen sollen, wollte er nicht sagen... <<
Weil bereits Papas durchschnittliche Doppelhaushälfte besteuert wird?
Warum spricht die SPD von "klein" und "Häuschen" - gleich 2 Verkleinerungsformen?
Warum spricht die SPD nicht klar von steuerfreiem selbst genutzten Wohneigentum?