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Versetzung rechtmäßig
29.06.2018

Ex-Chefin des Bamf in Bremen: Josefa Schmid scheitert vor Gericht

Die Versetzung von Josefa Schmid vom Bamf in Bremen nach Bayern war rechtmäßig.
Foto: Marcus Merk, (Symbolbild)

Die ehemalige Interimsleiterin des Bamf in Bremen, Josefa Schmid, ist mit ihrer Beschwerde gegen ihre Versetzung nach Bayern gescheitert.

Die ehemalige Interimsleiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, ist mit einer Beschwerde gegen ihre Versetzung nach Bayern vor Gericht endgültig gescheitert. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass die Versetzung weder auf sachwidrigen Gründen noch auf einer unzureichenden Abwägung der Belange Schmids beruhe. "Es lasse sich nicht feststellen, dass die Umsetzung dazu diente, die Antragstellerin zu bestrafen", begründete das Gericht am Freitag seine Entscheidung vom 27. Juni. Als Beamtin habe sie grundsätzlich keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben.

Josefa Schmid stellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Die Regierungsrätin Schmid, die vom 1. Januar 2018 bis Anfang Mai als vorübergehende Außenstellenleiterin in Bremen beschäftigt war, war zuvor vor dem Bremer Verwaltungsgericht mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert. Dagegen hatte sie Beschwerde eingelegt. Die jetzige OVG-Entscheidung ist nicht anfechtbar. 

Die aus Bayern stammende Beamtin war von Bremen aus zurück in ihre frühere Dienststelle, die Bamf-Außenstelle Deggendorf in Bayern, versetzt worden. Sie hat erst die Nürnberger Zentrale und dann das Bundesinnenministerium auf - teilweise bereits bekannte - Fehler in den Bremer Asylverfahren der vergangenen Jahre hingewiesen.

Die Bremer Außenstelle steht seit Monaten in der Kritik, weil dort unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden worden sein sollen. Dies geschah vor der Zeit Schmids unter Verantwortung ihrer Vorgängerin. "Soweit die Antragstellerin behaupte, der Leitungsebene des Bamf fehle der erforderliche Wille zur Aufklärung der Vorgänge in der Bremer Außenstelle, lasse sich dies mit ihren Darlegungen nicht belegen", schrieb das OVG weiter. (dpa)

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