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Versorgungsstärkungsgesetz
12.06.2015

Bundestag reformiert medizinische Versorgung

Statt wochenlang auf einen Arzttermin zu warten, müssen sich gesetzlich Versicherte künftig höchstens vier Wochen gedulden. Das Versorgungsstärkungsgesetz macht es möglich.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Bundestag hat am Donnerstag das Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Die Reform soll dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte schneller an Arzttermine kommen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kennt das Problem: Man braucht dringend einen Termin beim Facharzt, muss sich dann jedoch auf wochenlange Wartezeit einstellen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz soll sich das ändern. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz, mit dem die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, Terminservicestellen einzurichten. Die Grünen stimmten gegen das Gesetz, die Linke enthielt sich.

Innerhalb von vier Wochen sollen gesetzlich Krankenversicherte  in Zukunft einen Termin beim Facharzt bekimmen. Zudem soll mit dem Gesetz die Unterversorgung mit Arztpraxen in einzelnen Regionen eingedämmt werden. Dafür ermöglicht es die Neuregelung den Kassenärztlichen Vereinigungen, über Strukturfonds überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen, schon bevor Unterversorgung droht. Um dies zu erreichen, werden Zuschüsse für die Praxis-Neueröffnung oder für besonders gefragte Leistungen gezahlt.

Bundestag: Reform stärkt Recht auf Zweitmeinung

Damit sich Patienten besser vor unnötigen Operationen schützen können, wird das Recht der Versicherten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gestärkt. Zudem erhalten die Krankenhäuser bessere Möglichkeiten, um erforderliche Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel verordnen zu können.

"Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland", erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). "Aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt." Das erfordere eine gute Verteilung der Ärzte - in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum. "Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden." AZ/afp

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