Vom Lohn für den Finder: Polizist findet wertvolles Gemälde im Altpapier
Im Müll wühlen kann sich lohnen: Am Düsseldorfer Flughafen hat ein Beamter ein teures Gemälde im Altpapier gefunden.
Was kann man nicht alles vergessen! Etwa die Torte für das befreundete Jubelpaar auf dem Autodach, die sich hinterher stückig an der Landstraße wiederfindet. Oder das Bewusstsein für Einkünfte, die man eigentlich versteuern müsste.
Oder man vergisst überraschend den Schwiegervater auf einem Autobahnrastplatz an der A7 an einem grauen Wintertag. Jaja. Da hat bestimmt jeder so sein Anekdötchen.
Dazu passt sicherlich die schöne Meldung in dieser Woche, wonach ein Geschäftsmann ein – in einem flachen Pappkarton befindliches – Gemälde des surrealistischen Malers Yves Tanguy im Wert von 280.000 Euro am Düsseldorfer Flughafen vergessen hatte.
Dem Geschäftsmann aus dem Heiligen Land dürften ordentliche Felsbrocken vom Herzen gefallen sein
Der Mann flog nach Tel Aviv – ohne das Kunstwerk. Und setzte schweißgebadet von Israel aus alle Hebel in Bewegung, des Gemäldes wieder habhaft zu werden. Ein wohl äußerst pflichtbewusster Beamter nahm sich der Sache an, wühlte sogar in einem Altpapiercontainer – und siehe da, Yves Tanguy tauchte wieder auf.
Dem Geschäftsmann aus dem Heiligen Land dürften ordentliche Felsbrocken vom Herzen gefallen sein. Aber besser noch fallen ihm angemessene Gesten aus dem Geldbeutel. Nach Paragraf 971 BGB stehen dem Finder 25 Euro plus drei Prozent von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert zu.
Das wären … hm … jedenfalls ziemlich viel. Aber er könnte den Beamten auch – natürlich erst, sobald Corona Geschichte ist – an den Strand von Tel Aviv einladen. Dort ist es sicherlich schöner als in einem Altpapiercontainer. Ein Beitrag für die Freundschaft der Völker wäre es auch.
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