Von Kirchenläuten bis Kuhglockenlärm - Halten wir nichts mehr aus?
Plus Ein skurriler Streit vor dem Oberlandesgericht München wirft die Frage auf, wie viel Lärm Nachbarn ertragen müssen - und wann Krach sogar krank machen kann.
Das Geläute von Kuhglocken ist keine unzumutbare Lärmbelästigung. Dies mag für die meisten Bayern keine Überraschung sein. Doch es bedurfte einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München, um den Streit zwischen einem Ehepaar aus Holzkirchen und einer Bäuerin vorläufig zu klären. Schon seit Jahren treffen sie sich regelmäßig vor Gericht. Am Mittwoch wurde – wieder einmal – eine Klage zurückgewiesen. Der kuriose Zoff wirft die durchaus ernsthafte Frage auf: Welche Alltagsgeräusche müssen Anwohner aushalten?
Für die betroffene Landwirtin Regina Killer dürfte die Antwort klar sein. Sie bekam zwar am Mittwoch recht. Dass die Sache damit erledigt ist, glaubt sie aber nicht. „Sicherlich ist das schön, aber es wird weitergehen“, sagt sie zu ihrem Teilerfolg. Tatsächlich wird es aller Voraussicht nach weitere Begegnungen vor Gericht mit den Nachbarn geben. Die Geschichte aus Holzkirchen ist besonders skurril, aber eben kein Einzelfall.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wer auf's Land zieht muss mit Kuh-, Kirchen-, Rotz-, Oster- oder Haustür-Glocken rechnen - wem es nicht passt und gefällt sollte doch wieder dort hinziehen wo es seiner Meinung nach ruhiger und friedlicher zugeht! Ganz einfach!