Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Vorstoß des Arbeitsministers: Heil will volle Hartz-Leistungen auch bei Corona-Hilfen

Vorstoß des Arbeitsministers
27.11.2020

Heil will volle Hartz-Leistungen auch bei Corona-Hilfen

Arbeitsminister Hubertus Heil verspricht in der Corona-Krise um jeden Arbeitsplatz zu kämpfen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa-Pool/dpa

Corona-Hilfen und Hartz IV - soll das eine zu Lasten des anderen gehen? Arbeitsminister Heil will das verhindern. Doch auch so würden nach Ansicht von Kritikern Ärmere nicht genug unterstützt.

Nach der Verlängerung von erweitertem Kurzarbeitergeld und erleichtertem Hartz-IV-Zugang soll beim finanziellen Schutz in der Coronakrise eine weitere Lücke geschlossen werden.

Hartz-IV-Empfänger sollen keine Geldeinbußen fürchten müssen, wenn sie die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown in Anspruch nehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Das werden wir nun in der Koalition miteinander klären."

Der Bundesrat beschloss in Berlin, dass Beschäftigte auch im nächsten Jahr erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind. Es gibt weiterhin vom vierten Bezugsmonat an 70 Prozent statt wie üblich 60 Prozent des Lohns. Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.

Gemeinsam mit einer Erhöhung der Hartz-Sätze gab die Länderkammer auch für eine Verlängerung des vereinfachten Zugang zur Grundsicherung grünes Licht, der in der Pandemie bereits gilt. Dies ist zum Beispiel für Künstler gedacht, die wirtschaftlich von den Beschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen sind.

Nun will Heil noch dafür sorgen, "dass die November- und Dezember-Wirtschaftshilfen, die (SPD-Finanzminister) Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat, sowie die Überbrückungshilfe 3 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden".

Bei den November-Hilfen werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Der Bund rechnet mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Milliarden Euro. Bis Freitag gab es 28 000 Anträge.

Wegen der Verlängerung des Teil-Lockdowns laufen die Zuschüsse als Dezember-Hilfen weiter. Zugleich werden bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2021 verlängert - vor allem für kleine und mittlere Firmen.

Für wen ist nun die ferner geplante Absicherung der Grundsicherungsleistungen bei Inanspruchnahme der Hilfen vor allen Dingen gedacht? Heil erläuterte, es gehe um Solo- und andere Selbstständige, "die Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben oft nach wie vor auf Grundsicherung angewiesen sind".

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte den Vorstoß. Zugleich kritisierte er, dass diejenigen, die ausschließlich auf Grundsicherung angewiesen seien, allein gelassen würden. Dies betreffe zum Beispiel arme Ältere und Arbeitslose.

"Hubertus Heil hat absolut recht mit seiner Forderung an die Unions-Koalitionspartner, dass die Überbrückungshilfen für freischaffende Künstler*innen und Soloselbstständige nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfen", sagte Geschäftsführer Werner Hesse.

Ausgerechnet für die Ärmsten sehe die Regierung aber keinerlei Soforthilfen in dieser Krise vor. Die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze reicht dem Verband zufolge nicht. Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt demnach künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher.

© dpa-infocom, dpa:201127-99-480501/4 (dpa)

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Kurzarbeit

Fragen und Antworten des Bundesarbeitsministeriums zum Kurzarbeitergeld

Gesetzentwurf der Bundesregierung

IWF-Erläuterungen zu "Kurzarbeit"

Tagesordnung Bundesrat 27.11.

Bericht "Corona-Krise: Zugang zu Hartz IV"

Antragsseite Novemberhilfe

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.