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Sachsen
08.03.2017

War das Terror?

Worum es in dem Prozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ geht

Den mutmaßlichen Rechtsterroristen der „Gruppe Freital“ wird seit gestern in Dresden der Prozess gemacht. Für die Bundesanwaltschaft ist die Sache klar: Die acht mutmaßlichen Mitglieder wollten mit ihren Anschlägen auf Flüchtlinge und politische Gegner „Angst und Repression“ erzeugen. Ihr Ziel sei es gewesen, „rechtsextremistische Gesinnung mittels Anschlägen durchzusetzen“, sagte Bundesanwalt Jörn Hauschild bei der Anklageverlesung.

Für Verteidiger Endrik Wilhelm, der mit Maria K. die einzige Frau unter den Beschuldigten vertritt, ist hingegen der gesamte Prozess ein Skandal. Er verweist darauf, dass bei fünf Anschlägen mittels Pyrotechnik zwei Menschen lediglich leicht verletzt worden seien. Durch die Sicherheitsvorkehrungen beim Prozess werde aber eine Gefährlichkeit der Angeklagten suggeriert, „die in den Akten nicht zu belegen ist“, sagte Wilhelm. Das sei eine Form der „Vorverurteilung“. Die „Gruppe Freital“ sei „doch nicht gefährlicher als irgendeine Rockergruppe“.

Aus der Anklageschrift ergibt sich ein anderes Bild: Der „Gruppe Freital“ wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Bei den Beschuldigten handle es sich demnach eben nicht um Leute, die sich abends zufällig vor der örtlichen Tankstelle versammelten und dann unter Einfluss von Alkohol und ohne Besinnung ihren Hass auf Ausländer in Anschlägen kanalisierten. Vielmehr weisen ihre Taten auf ein wohlüberlegtes Handeln hin.

2015 sollen ihre Mitglieder fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verübt haben. Aus der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass die Rechtsextremisten dabei nicht nur arbeitsteilig vorgingen, sondern auch die Tatorte auskundschafteten. Jeweils einer war für das Fluchtfahrzeug eingeteilt. Die Gruppe habe konspirativ gearbeitet und sich einer codierten Sprache bedient. Mit „Obst“ bezeichnete sie die Sprengsätze, das Kürzel „BS“ steht für Buttersäure. Ausgetauscht hätten sie sich über einen nicht öffentlichen „schwarzen Chat“.

Die Anklagevertretung geht davon aus, dass alle in der Gruppe um die Gefährlichkeit der Anschläge wussten – und den Tod von Menschen in Kauf nahmen. Auch Psychologie soll eine Rolle gespielt haben. Die Anklage spricht von einer „Eigendynamik, die zu wechselseitiger Zustimmung führte.“ Einer der Angeklagten gab zu Protokoll, dass er sich einem Gruppenzwang ausgesetzt fühlte.

Tatsächlich fällt auf, dass die Mitglieder wechselseitig an den Straftaten beteiligt waren, so als müsste auch jeder mal direkt die Drecksarbeit am Tatort erledigen. (dpa)

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