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Fragen und Antworten
29.11.2018

Warum die Grundsteuer für alle wichtig ist

Die Grundsteuer geht nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter an. Denn eine höhere Grundsteuer kann auf die Miete umgelegt werden.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Die Kommunen fürchten mit der Änderung der Grundsteuer ein bürokratisches Monstrum. Mietern drohen höhere Belastungen. Was Sie zu der Reform wissen müssen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will mithilfe der geplanten Reform der Grundsteuer einen Anstieg von Mieten in Ballungsräumen verhindern und sie damit bezahlbar halten. „Ich möchte, dass diejenigen Grundeigentümer belohnt werden, die eine geringe Miete nehmen“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Der Finanzminister will ein Modell, das sich am Wert des Grundstücks und der Gebäude orientiert. In Konkurrenz dazu steht ein Modell, das allein die Grundstücksfläche als Berechnungsgrundlage nimmt. Für sein Modell brauche es keine Verfassungsänderung, betonte Scholz. Das flächenbezogene Modell dagegen führe zu Problemen in landwirtschaftlichen Gemeinden, löse „nicht alle Gerechtigkeitsfragen“ und brauche wohl eine Verfassungsänderung. Es berücksichtige nicht, ob auf einem Grundstück eine Villa stehe oder Sozialwohnungen. Damit bei Scholz’ Modell nicht insgesamt mehr Steuern fällig werden, müssen unter anderem die Kommunen den sogenannten Hebesatz senken, den sie selbst festlegen dürfen und der die Höhe der Steuer mitbestimmt. Der SPD-Politiker ist zuversichtlich, dass das auch passieren wird.

Im Frühjahr soll ein Gesetzentwurf vorliegen, gelten sollen die neuen Regeln dann ab dem Jahr 2025. Hier sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen zur Reform:

Wie wird die Grundsteuer bislang ermittelt?

In Deutschland gibt es rund 36 Millionen Wohngebäude und Grundstücke. Die dafür fällige Grundsteuer wird anhand von drei Faktoren ermittelt, die miteinander multipliziert werden: dem Einheitswert, der etwa aus der Grundstücksart und dem Alter des Hauses ermittelt wird, der Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen. Je nach Geldnot der Gemeinden kann dieser Hebesatz derzeit unter 100 oder aber bis zu knapp 1000 Prozent betragen.

Warum muss die Bemessung der Grundsteuer geändert werden?

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Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle Verfahren im April für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Bemessungsgrundlage, die sogenannten Einheitswerte, wurden seit 1964 im Westen nicht mehr angepasst, im Osten gelten sie sogar seit 1935. Die Einheitswerte der Grundstücke seien deshalb „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, urteilte das Gericht. Es gab dem Gesetzgeber Zeit, die Steuer bis Ende 2019 neu zu regeln, bis spätestens 2024 muss die Reform umgesetzt sein.

Weshalb ist die Grundsteuer für die Kommunen so wichtig?

Von ihr profitieren die bundesweit über 11.000 Kommunen. Mit der Grundsteuer nehmen sie jährlich rund 14 Milliarden Euro ein, sie sind auf diese wichtige Geldquelle angewiesen. Der Bund will, dass diese Zahl auch nach der Reform auf der Einnahmenseite steht. Auch für Immobilienbesitzer und letztlich Mieter ist die Höhe der Grundsteuer entscheidend. Denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen – steigt die Grundsteuer, drohen also auch Mieterhöhungen.

Welche Vorschläge gibt es?

Auf dem Tisch liegt einerseits das von Scholz favorisierte wertabhängige Modell. Dabei sollen in die Berechnung des Einheitswerts Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert einfließen. Anfang 2020 sollen Immobilienbesitzer eine Steuererklärung mit diesen Daten abgeben. Bei selbst genutzten Immobilien soll eine fiktive Miete anhand des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts gelten. Den Steuermessbetrag würde der Bund neu festlegen, den Hebesatz legen weiterhin die Kommunen fest. In den Fällen, in denen die Grundsteuer steigen würde, geht es laut Regierungskreisen um eine jährliche Mehrbelastung in Höhe eines „mittleren zweistelligen Eurobetrags“. Auch ein wertunabhängiges Modell steht zur Debatte. Dabei wird der Wert anhand der Fläche des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt. Deshalb wird es auch Flächenmodell genannt. Es wird beispielsweise von Bayern favorisiert, auch die Immobilienwirtschaft wirbt wegen der einfachen Erhebung für das Flächenmodell.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Da beim wertabhängigen Modell die Miete berücksichtigt würde und die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden darf, könnte Wohnen in ohnehin angespannter Lage noch teurer werden. Der Mieterbund und Oppositionsparteien kritisieren das Modell deshalb und fordern, dass die Steuer nicht mehr umgelegt werden darf. Außerdem wird vor einem riesigen bürokratischen Aufwand gewarnt, denn die Angaben würden für jede einzelne Wohnung benötigt. In den Ländern zeichnet sich keine einfache Einigung ab.

„Das Scholz-Modell ist die komplizierteste aller Lösungen und dürfte in vielen Fällen zu Mehrbelastungen führen“, kritisierte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, am Donnerstag. Dass für Hausbesitzer, die ihr Eigentum selbst nutzen, eine „fiktive Miete“ ermittelt werden solle, werde zu Rechtsstreitigkeiten führen. Für Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) ist klar: „Wir lehnen das vom Bund bevorzugte wertabhängige Modell ab“, sagte er. Denn dieses bedeute Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und vor allem mehr Bürokratie. Einfach, fair, praxisgerecht und vollziehbar sei „nur unser bayerisches wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell“. (dpa)

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