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Verfassung
10.02.2017

Warum wird der Bundespräsident nicht direkt gewählt?

Regierte am Parlament vorbei: Reichspräsident von Hindenburg.
Foto: dpa

In Deutschland wird der Bundespräsident nur indirekt gewählt, durch die Bundesversammlung. Die Väter des Grundgesetzes wollten kein starkes Staatsoberhaupt - aus gutem Grund.

Die Österreicherinnen und Österreicher konnten vor kurzem ihren Bundespräsidenten direkt wählen. Ob die Aktion in der Alpenrepublik Vorbildcharakter hatte, muss bezweifelt werden: Nach einem schmutzigen Wahlkampf mussten die Bürger drei Mal zu den Urnen gehen, bis endlich der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen als Staatsoberhaupt feststand. Aber immerhin: Die Bürger der Alpenrepublik besitzen ein Recht, das den Deutschen verwehrt ist. Bei uns wird der Bundespräsident nur indirekt gewählt, durch die Bundesversammlung.

Die Weichen dafür wurden bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gestellt, und zwar im August 1948 auf der Herreninsel im Chiemsee. Der Verfassungskonvent, der dort im Auftrag der Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder tagte, sollte einen Vorschlag für ein Grundgesetz erarbeiten. Die Experten zogen Lehren aus dem Niedergang der Weimarer Republik: Ein mit großen Vollmachten ausgestattetes Staatsoberhaupt sollte es auf keinen Fall mehr geben. In der Weimarer Zeit hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg über Jahre hinweg mit Notverordnungen am Parlament vorbei regiert und den Reichstag geschwächt, indem er ihn zweimal auflöste. Am Ende fiel die Macht Adolf Hitler und den Nationalsozialisten in die Hände, die eine Diktatur errichteten.

Keine starke Legitimation mehr für den Bundespräsidenten

Deswegen wollten die auf der Herreninsel versammelten Experten dem Staatsoberhaupt keine starke Legitimation durch eine Direktwahl mehr zugestehen und seine Aufgaben weitgehend auf das Repräsentative beschränken. Es wurde sogar erwogen, statt eines Bundespräsidenten ein aus drei Personen bestehendes „Bundespräsidium“ an die Spitze des Staates zu stellen. Diese Idee wurde aber verworfen. Sie fand auch im Parlamentarischen Rat keine Mehrheit, der zwischen September 1948 und Mai 1949 unter dem Vorsitz des späteren Bundeskanzlers Konrad Adenauer die endgültige Verfassung schuf. Die 66 „Väter“ und vier „Mütter“ des Grundgesetzes einigten sich auf einen indirekt gewählten Bundespräsidenten mit wenig Kompetenzen.

Als Argument gegen die direkte Demokratie wurde in der Nachkriegszeit auch auf die „aufhetzende“ Wirkung von Volksabstimmungen verwiesen. In der Weimarer Zeit waren landesweit zwei Volksbegehren erfolgreich, die Volksabstimmungen zur Folge hatten. Einmal forderte die politische Linke die „Enteignung der Fürstenvermögen“, das andere Mal wandte sich die Rechte gegen die Zahlung von Reparationen nach dem Young-Plan. Beide Male war die politische Konfrontation heftig, doch die Abstimmungen führten zu keinem Ergebnis, weil das nötige Quorum der Ja-Stimmen verfehlt wurde. Dass die Weimarer Republik daran gescheitert sei, kann aber niemand ernsthaft behaupten.

Inzwischen wird wieder unbefangener über eine Stärkung der direkten Demokratie diskutiert. Es gibt Vorstöße, Volksbegehren und -abstimmungen, mit denen in den vergangenen Jahrzehnten auf Kommunal- und Landesebene gute Erfahrungen gemacht wurden, bundesweit zu ermöglichen. Und auch die Direktwahl des Bundespräsidenten kommt immer wieder ins Gespräch. Allerdings: Eine Stärkung des Staatsoberhauptes würde den Bundestag und den Kanzler oder die Kanzlerin schwächen. Das Gefüge der Verfassungsorgane müsste dann neu austariert werden.

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