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Fragen& Antworten
01.07.2017

Was bringt das neue Heiratsgesetz?

Bauministerin Barbara Hendricks mit einem weiblichen Hochzeitspärchen: Die SPD-Politikerin machte ihrer Partnerin gestern gleich einen Heiratsantrag.
Foto: Kumm, dpa

Ab wann die „Ehe für alle“ gelten soll, welche Hürden es noch gibt und was sich für Betroffene ändert

Jahrhundertelang konnten in Deutschland nur Mann und Frau eine Ehe schließen. Jetzt aber sollen auch Homosexuelle heiraten dürfen. Wichtige Fragen und Antworten, was die Umsetzung des neuen Rechts in der Praxis bedeutet:

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Bislang hieß es in Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“ Nun soll der Satz lauten: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Auch Homosexuelle können damit künftig „verheiratet“ sein, bislang konnten sie sich nur „verpartnern“. Praktische Auswirkungen hat die Änderung insbesondere bei der Adoption von Kindern: Auch zwei verheiratete Frauen oder zwei verheiratete Männer können künftig gemeinsam Kinder adoptieren, was bislang nicht möglich war.

Was passiert mit den bestehenden Lebenspartnerschaften, werden sie automatisch umgewandelt?

Nein, mit dem Gesetz werden nicht alle bereits geschlossenen Lebenspartnerschaften Homosexueller in eine Ehe umgewandelt. Vielmehr müssen die verpartnerten Paare, die eine Ehe wollen, persönlich und gemeinsam erneut vor einen Standesbeamten treten. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können auch weitergeführt werden. Neue Lebenspartnerschaften können aber nicht mehr geschlossen werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.

Wann kann die erste Ehe homosexueller Paare geschlossen werden?

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Allerdings muss die Länderkammer ausdrücklich auf das Anrufen des Vermittlungsausschusses verzichten, was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse unproblematisch sein dürfte. Dies könnte in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause am 7. Juli geschehen. Anschließend landet das Homo-Ehe-Gesetz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Durchschnittlich dauert die Prüfung von Gesetzen durch das Staatsoberhaupt zwei Wochen. Mit Steinmeiers Unterschrift kann die Neuordnung dann in Kraft treten. Die Standesämter sollen drei Monate Zeit zur Vorbereitung bekommen – erste Homo-Ehen könnten also im Herbst geschlossen werden.

Was bedeutet das neue Gesetz für die Standesämter?

Der Verband der Deutschen Standesbeamten rechnet damit, dass nach der Einführung der Ehe für Homosexuelle zusätzliche Arbeit auf die Kollegen zukommt. „Die ersten Anrufe laufen jetzt schon bei den Standesämtern ein“, sagte Geschäftsführer Gerhard Bangert. Die Menschen würden fragen, wann man heiraten oder bestehende Lebenspartnerschaften in Ehen umwandeln könne.

Kann das Verfassungsgericht die „Ehe für alle“ noch zu Fall bringen?

Theoretisch ja. Mehrere Unionsabgeordnete erwägen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sind der Ansicht, dass eine einfache Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für eine so tief greifende gesellschaftliche Entscheidung nicht ausreicht. Auch Kanzlerin Angela Merkel begründete so ihr Nein. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, heißt es in Artikel 6 der Verfassung. Für eine Grundgesetzänderung wäre aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält wegen des Wandels des traditionellen Eheverständnisses in der Gesellschaft eine Grundgesetzänderung dagegen nicht für erforderlich. (afp, dpa)

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