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Sicherheit
29.03.2017

Was steckt hinter dem Luftalarm für Atomkraftwerke?

Bayerns größtes Kernkraftwerk steht in Gundremmingen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Bei Passagierjets ohne Funkkontakt wird bundesweit ein AKW-Räumungsbefehl gegeben. Was bedeutet das? Und müssen Mitarbeiter bei jedem Verdacht ihre Arbeit stehen und liegen lassen?

Jüngst löste eine Nachricht über einen bundesweiten Alarm in den deutschen Atomkraftwerken Verunsicherung aus: Als vor knapp zwei Wochen der Funkkontakt zu einer Passagiermaschine der Air India abbrach, wurden vorsichtshalber sämtliche Anlagen bis auf eine Notbesatzung evakuiert.

Seitdem stellen sich einige Fragen: Müssen jedes Mal Mitarbeiter dort ihre Arbeitsplätze verlassen, wenn es Probleme mit einem Flugzeug gibt? Gilt ein solcher Alarm auch für andere Einrichtungen? Und wie oft wird er eigentlich ausgelöst?

Atomkraftwerke werden bei Absturzgefahr von Flugzeugen geräumt

Aus Gründen der Geheimhaltung äußern sich die Betreiber der Kraftwerke nur vage. Nach Auskunft von RWE gebe es wenige solcher Alarme im Jahr. Das jeweilige Gelände werde dann geräumt, wenn ein Absturz möglich ist und der Ort nicht vorhergesagt werden könne. Die Reaktorgebäude an sich seien zwar gegen den Aufprall eines Jets besonders geschützt, aber Verwaltungshäuser oder andere nicht, heißt es bei RWE. Deshalb verließen alle Mitarbeiter das Gelände – bis auf den Krisenstab und das Leitstand- beziehungsweise Schichtpersonal. So ist es auch bei EnBW und Vattenfall geregelt. Preussen Elektra reagierte nicht auf eine Anfrage.

Das Bundesinnenministerium verweist an das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum und damit an die Bundespolizei. Diese bestätigte nun, dass der Voralarm für alle Kernkraftwerke ausgelöst wurde, somit auch für das in Gundremmingen im Landkreis Günzburg. Nicht betroffen seien die Anlagen, die gerade stillgelegt werden und kein „nukleares Inventar“ mehr haben – obwohl es dort sehr wohl auch Personal gibt.

Was passiert, wenn eine Maschine nicht mehr erreichbar ist

Man spricht von „Renegade-Flugzeugen“, wenn das Flugverhalten von zivilen Maschinen den Verdacht erweckt, dass sie möglicherweise als Waffe für einen terroristischen oder anders motivierten Angriff genutzt werden. Der Alarm wird vorsorglich auch dann ausgelöst, wenn es keine konkrete Gefahr für ein bestimmtes Kraftwerk gibt, erklärt die Bundespolizei.

Falls die Deutsche Flugsicherung über einen nicht näher genannten Zeitraum keinen Kontakt zu einem Flugzeug herstellen kann, wird es an das seit dem Jahr 2003 bestehende Nationale Lage- und Führungszentrum gemeldet. Auf einem Kasernengelände im nordrhein-westfälischen Uedem arbeiten Bundespolizei, Bundeswehr und Flugsicherung zusammen. Eine Alarmrotte – in diesem Fall waren es Eurofighter-Abfangjäger des Fliegerhorsts Neuburg an der Donau – steigt auf und identifiziert das Flugzeug. Über international gängige Handzeichen wird versucht, mit den Piloten Kontakt aufzunehmen. Sollte es sich nicht nur um ein Funkproblem handeln, sondern eine Gefahr bestehen, kann Verschiedenes befohlen werden: Die Maschine könnte abgedrängt, zur Landung gezwungen werden oder es könnte ein Warnschuss abgegeben werden. Aber die Möglichkeiten sind beschränkt. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte wiederholt festgestellt, dass ein Abschuss nicht erlaubt ist, wenn Unbeteiligte dabei sind, also etwa Passagiere in einem entführten Flugzeug sitzen.

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Die Frage, ob der Alarm auch für andere Einrichtungen ausgelöst wird und welche Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt sein müssen, wird übrigens nicht beantwortet. Die Grünen-Landtagsabgeordnete Christine Kamm will nun einen Bericht einfordern, wie die Staatsregierung für solch einen Alarmfall Sicherheitsvorkehrungen schaffen will, da andere Objekte wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Hochhäuser nicht geräumt worden seien.

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