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Interview
19.02.2019

Was tut die EU gegen Terror-Rückkehrer?

Julian King ist EU-Kommissar für Sicherheit.
Foto: dpa

Sicherheitskommissar Julian King verweist auf scharfe Kontrollen an den Grenzen

Herr King, die USA haben die EU-Staaten aufgefordert, ihre Landsleute, die bei der Terrororganisation IS gekämpft haben, zurückzunehmen. Wie soll das gehen?

Die Frage nach dem Schicksal ausländischer terroristischer Kämpfer und ihrer Familien fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, deren Staatsbürger betroffen sind. Gleichzeitig kann dies auch im weiteren Kontext der EU-Maßnahmen gesehen werden, mit denen wir die Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus unterstützen.

Ehemalige IS-Kämpfer bedeuten ein hohes Risiko. Wie hat sich die EU auf mögliche Probleme mit diesen Leuten vorbereitet?

Teil unserer Reaktion auf die tödliche Welle von Terroranschlägen in Europa in den vergangenen Jahren war, den Handlungsspielraum von Terroristen zu schließen. Indem wir Terroristen daran hindern, Zugang zu Waffen, Sprengstoff oder Geld zu bekommen. Und indem wir es für Terroristen schwerer machen, sich zu bewegen und zu reisen. Hier gelten mittlerweile strenge Regeln: Reisen zu terroristischen Zwecken – ins Ausland, zurück aus dem Ausland oder innerhalb der EU – sind nun Straftaten nach EU-Recht.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Probleme mit der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gegeben. Kann der Bürger sicher sein, dass das nun klappt?

Die nationalen Behörden sind nun verpflichtet, in Fällen von Terrorismus die betreffenden Personen in der gemeinsamen Sicherheitsdatenbank der EU, dem Schengener Informationssystem, auszuschreiben. Dies gilt auch bei Reisen zu terroristischen Zwecken. Zudem müssen mittlerweile alle Reisenden – auch alle EU-Bürger – beim Übertritt der gemeinsamen Außengrenze gegen das Schengener Informationssystem überprüft werden. Hierdurch sollten die Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa über potenziell gefährliche Personen informiert sein – und Terroristen nicht mehr in der Lage sein, unbemerkt zu reisen.

Wie sollten die Mitgliedstaaten nach Auffassung der EU-Kommission mit ehemaligen IS-Kämpfern, die zurückkehren, umgehen?

Lassen Sie mich hier klar sagen: Jeder, der für den IS in den Konfliktzonen gekämpft hat und nun versucht, nach Europa zurückzukehren, wird sich auf der falschen Seite des Gesetzes wiederfinden. Letztendlich liegt die Entscheidung, ob ein Staatsbürger wieder aufgenommen werden soll oder nicht, in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wir stehen jedoch bereit, die laufenden Bemühungen zu unterstützen, um das Problem der ausländischen terroristischen Kämpfer einem europäischen und globalen Rahmen zu bewältigen. Interview: Detlef Drewes

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Die Diskussion ist geschlossen.

19.02.2019

"....Hier gelten mittlerweile strenge Regeln: Reisen zu terroristischen Zwecken – ins Ausland, zurück aus dem Ausland oder innerhalb der EU – sind nun Straftaten nach EU-Recht.."

Besonders amüsant fällt hier das Wörtchen "mittlerweile" in's Auge !

"Mittlerweile" bedeutet eigentlich "erst kürzlich" und "davor lange Zeit noch nicht" .
Eigentlich müßte es doch eine völlige Selbstverständlichkeit sein , "Reisen zu terroristischen Zwecken" strafrechtlich zu bewerten (wobei das schlichte Wörtchen "Reisen" in der Aussage des EU-Kommissars sprachlich und auch inhaltlich noch nicht einmal mit Gänsefüßchen /Hochkomma gekennzeichnet wurde -da "Reisen" (zumindestens in meinen Augen) dann doch etwas ganz anderes darstellen sollte ?!

Erst in den letzten Jahren , wohl da Europa zunehmend vom islamistischen Terrorismus bedroht wurde ,wurde diese Selbstverständlichkeit umgesetzt ? Davor nicht ?!

Man darf und sollte sich noch einmal daran erinnern , daß es nicht zuletzt die früheren deutschen Bundesregierungen (ob SPD/Grüne, ob Union/FDP, ob Union/SPD ) waren , die in der Vergangenheit fortwährend verhindert hatten , daß das seinerzeit jahrelang stattfindende "Reisen" (auch von Deutschen) nach Afghanistan zum bewaffneten Kampf (vornehmlich gegen die dortige US-afghanische Anti-Al Quaida-/ Anti-Taliban-Koalition) weder in Deutschland noch EU-weit als Straftatbestand in die Strafgesetze eingearbeitet wurde !

Bei derartigen Tatsachen ist es absolut kein Wunder , daß sich die Verschlechterung in den deutsch-amerikanischen/europäisch-amerikanischen Beziehungen -welche ja derzeit ihren unglaublichen Höhepunkt erreicht- über fast 2 Jahrzehnte hinweg aufbauen konnten .