Wegen Corona-Krise: Heil will Hartz-IV-Regeln aufweichen
Wer aufgrund der Corona-Krise auf Hartz IV angewiesen ist, soll einfacher Zugang zur Grundsicherung bekommen. Welche Prüfung zukünftig wegfällt.
Wer wegen der Corona-Krise auf Hartz IV angewiesen ist, soll die Leistungen unbürokratisch und schnell bekommen. Die sonst übliche Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete sollen für ein halbes Jahr ausgesetzt werden, wie aus einem Entwurf aus dem Bundessozialministerium hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
"Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Bild am Sonntag. "Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben."
Corona-Krise: 1,2 Millionen mehr Hartz IV-Empfänger erwartet
Das Bundesarbeitsministerium rechnet in der Krise mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Beziehern der Grundsicherung. In dem Gesetzentwurf, der gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Gesetze in der kommenden Woche beschlossen werden soll, heißt es, allein bis zu 700 000 Solo-Selbstständige und bis zu 300 000 Selbstständige mit Angestellten kämen für eine Antragstellung in Frage. Für den Bundeshaushalt und die Kommunen bedeute das knapp 10 Milliarden Euro Mehrkosten.
Für die Familien mit Einkommenseinbrüchen durch die Corona-Krise soll zudem ein leichterer Zugang zum Kinderzuschlag geschaffen werden. Die Prüfung des Kinderzuschlags soll statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft werden.
Längeres Arbeiten soll öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten
Geändert werden soll auch das Arbeitszeitgesetz. Das Bundesarbeitsministerium soll in Notfällen Ausnahmen erlassen. Durch längeres Arbeiten sollen öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern gesichert werden.
Auch der rentenrechtliche Rahmen für die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt soll erleichtert werden. (dpa)
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