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22.03.2019

Weniger Geld für Ex-Kanzler

Ex-Kanzler Schröder, Ex-Präsident Wulff im Fußballstadion in Hannover.
Foto: dpa

Schärfere Regeln auch für frühere Bundespräsidenten

Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig etwa zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Mit dem Schritt habe man auf eine massive Kritik des Bundesrechnungshofs reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff, der als Rechtsanwalt tätig ist, erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200000 Euro.

Für künftige Präsidenten und Kanzler gilt nach dem Ausscheiden aus dem Amt dem Beschluss zufolge eine beschränkte Personalausstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referentenstellen, eine Büro- oder Schreibkraft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle“, heißt es in dem Beschluss.

Laut Bild-Zeitung richtete sich der frühere Bundespräsident Joachim Gauck vergleichsweise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein, während das ehemalige Staatsoberhaupt Horst Köhler ein repräsentatives Büro in Berlin habe. Die Reisekosten des Personals von Bundespräsidenten und Kanzler a.D. müssen künftig zudem nach gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

Der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke sagte: „Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient.“ (dpa)

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