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Wohnen
27.12.2019

Wer günstig vermietet, wird vom Finanzamt bestraft

Mietwohnungen sind in München ein knappes, also auch teures Gut. Sozial eingestellte Vermieter, die weit weniger verlangen als die ortsüblichen Mieten, müssen unter Umständen mit unerfreulicher Post vom Finanzamt rechnen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Plus Die Behörden stellen faire Eigentümer bei der Steuer deutlich schlechter und setzen teils horrende Marktpreise an. Die FDP spricht von einem Skandal.

Vielerorts bekommen Vermieter ungewöhnliche Post vom Finanzamt. So wie der Augsburger Hubert H., der für eine 47 Quadratmeter große Wohnung mit Gasöfen in einem Fünfzigerjahre-Mietshaus 320 Euro kalt verlangt hatte. Immerhin 6,80 Euro pro Quadratmeter. Zu wenig, erklärten die Finanzbeamten dem verdutzten Vermieter und strichen ihm ein Drittel seiner angesetzten Werbungskosten. Nach Auffassung der Finanzamtsmitarbeiter müsste Vermieter H. wohl zehn Euro kalt verlangen. Denn sie erklärten, die Miete betrage weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete. Und das, obwohl der Augsburger Mietspiegel die Vergleichsmiete nur zwischen 4,80 und sieben Euro angibt – Vermieter H. war dabei schon am oberen Rand...

Noch heftiger geht das Münchner Finanzamt vor: Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks hielt die Steuerbehörde bei einer 38 Quadratmeter großen Sechzigerjahre-Wohnung am Stadtrand in Moosach eine Kaltmiete von 22,85 Euro pro Quadratmeter für angemessen, obwohl die 12,50 Euro bereits über der Münchner Durchschnittsmiete von 11,67 lagen. Auslöser des Vorgehens der Finanzämter ist eine Regelung im Einkommensteuerrecht, wonach bei Mieten mit „weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete“ ein Teil „als unentgeltliche Überlassung“ gilt, also praktisch geschenkt. In diesem Fall können Vermieter nur einen Teil ihrer entstehenden Kosten von der Steuer absetzen, den Rest müssen sie voll selbst tragen, wenn sie die Miete nicht entsprechend erhöhen.

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