Wer profitiert vom Soli-Abbau - und wer nicht?
Der Solidaritätszuschlag wird ab dem Jahr 2021 zu großen Teilen abgeschafft. Außen vor sind die Spitzenverdiener. Die FDP kündigt eine Klage an.
Drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall wird der Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost zum Auslaufmodell – allerdings nur für 90 Prozent der Steuerzahler. Spitzenverdiener müssen die umstrittene Abgabe nach einem Beschluss des Bundestags auch über das Jahr 2021 hinaus bezahlen. FDP-Chef Christian Lindner will deshalb vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
„Der Soli wird jetzt zur Strafsteuer für Hochqualifizierte und die Wirtschaft“, kritisierte er gegenüber unserer Redaktion. Gleichzeitig forderte er die Union auf, die Klage der Liberalen zu unterstützen: „Die CDU hat zwar neuerdings auch unsere Position übernommen, bleibt aber tatenlos.“ Lindner sprach von schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft: „Der Soli wird nicht abgeschafft, sondern nur zur Hälfte abgeschmolzen.“ Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft will in Karlsruhe die komplette Abschaffung des Zuschlages erzwingen. „Es sollen zwar 90 Prozent der Zahler entlastet werden,“ betonte Verbandspräsident Mario Ohoven. „Aber die restlichen zehn Prozent bringen mehr als die Hälfte des Soli-Gesamtaufkommens von 19 Milliarden Euro auf.“
Top-Verdiener müssen auch ab 2021 noch Soli zahlen
Der Soli wurde als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Arbeitnehmer zahlen ihn genauso wie selbstständige Handwerker. Für 90 Prozent der heutigen Zahler fällt der Soli nun vom Jahr 2021 komplett weg, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Top-Verdienern – das sind 3,5 Prozent der heutigen Zahler – wird er weiter in voller Höhe abgezogen.
Ab welchem zu versteuernden Einkommen der Soli noch fällig wird, hängt auch von den Lebensumständen ab: Er wird nach der Höhe der Einkommensteuer berechnet, für die es unterschiedliche Freibeträge, etwa für Kinder, Alleinerziehende oder Verheiratete, gibt. Erste, überschlägige Berechnungen des Finanzministeriums geben dafür zumindest einige Anhaltspunkte:
Singles Ledige zahlen danach keinen Soli mehr, wenn sie weniger als 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Bis zu 109.000 Euro fällt nur noch ein Teil-Soli an, wer mehr verdient, zahlt ihn weiter wie bisher.
Familien ohne Kinder Hier kommt es darauf an, ob beide Partner verdienen. Ein zusammen veranlagtes kinderloses Ehepaar, bei dem nur ein Partner verdient, wird bis zu einem Bruttolohn von 136.000 Euro voll entlastet und bis 206.000 Euro teilweise. Wenn beide gleich viel verdienen, muss bis zu einem gemeinsamen Bruttolohn von 148.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Ab 219.000 Euro fällt der volle Soli an.
Familien mit Kindern Bei einer Familie mit Alleinverdiener und zwei Kindern liegt die untere Grenze bei 152.000 Euro, bis 221.000 Euro fällt nur ein Teil-Soli an. Verdienen beide Eltern gleich, zahlen sie bis zu einem gemeinsamen Jahresbrutto von 164.000 Euro keinen Soli mehr, ab 234.000 Euro fiele er wieder voll an.
Selbstständige Nach Angaben des Ministeriums sind 88 Prozent der zur Einkommensteuer veranlagten Gewerbetreibenden befreit. Das sind etwa 370.000 Personen, zum Beispiel selbstständige Handwerker. Weitere 27.000 zahlen zumindest nicht mehr die volle Summe.
Auch wer gut verzinste Sparguthaben hat, muss auf Kapitaleinkünfte unter Umständen weiter Soli zahlen – nämlich dann, wenn er mehr als 801 Euro Zinsen im Jahr einstreicht. Eine Familie, die überhaupt keinen Soli mehr zahlen muss, kann nach Berechnungen des ifo-Instituts je nach Einkommen und Lebenssituation gut 1500 Euro im Jahr sparen. Wer sehr wenig verdient, profitiert allerdings kaum – weil er schon heute keinen oder nur wenig Soli zahlt. (mit dpa)
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