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Arbeit
05.03.2019

Wer verdient was?

Im Öffentlichen Dienst hat sich der Arbeitskampf gelohnt: Der Abschluss bringt ein paar hundert Euro brutto im Monat mehr.
Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa

Acht Prozent mehr im Öffentlichen Dienst: Was das Tarifverhandlungsergebnis in der Praxis für Beschäftigte bedeutet

Verdi-Chef Frank Bsirske sprach nach dem Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder von „spektakulären Attraktivitätsverbesserungen für einzelne Berufsgruppen“. Am Wochenende hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf acht Prozent mehr Lohn für die Angestellten im Öffentlichen Dienst geeinigt – für alle Bundesländer außer Hessen, das nicht mehr zur Tarifgemeinschaft gehört. Die mehrstufige Gehaltserhöhung hat eine Laufzeit von 33 Monaten. Doch was bedeutet der Abschluss für Angestellte und Beamte konkret? Einige Beispiele aus der Praxis:

Mit neun Berufsjahren kommt eine Erzieherin im Landesdienst, die Vollzeit arbeitet, bislang auf 3159 Euro brutto. Durch die Tarifeinigung von Potsdam bekommt sie laut Verdi rückwirkend zum 1. Januar 103 Euro mehr, nämlich 3262 Euro. Nach zwei weiteren Erhöhungen erreicht sie zum 1. Januar kommenden Jahres 3583 Euro – insgesamt also 424 Euro mehr.

Ein Sozialarbeiter bekommt mit neun Berufsjahren 3663 Euro. Rückwirkend zum 1. Januar erhält er 110 Euro mehr – nach zwei weiteren Erhöhungen 4158 Euro im Monat, was ein Plus von knapp 500 Euro brutto bedeutet.

Der Leiter eines Sperrwerks mit dreijähriger Ausbildung, also eines Sperrbauwerks in einem Fluss mit schwankenden Wasserständen, etwa bekommt 2952 Euro. Nach der insgesamt dreistufigen Erhöhung kommt er in zwei Jahren auf 3197 Euro – 245 Euro mehr. Bei einem Wasserbauarbeiter steigert sich der Lohn von 2750 auf 2990 Euro brutto – 240 Euro mehr.

Die Bezahlung richtet sich nicht nur nach den nun geänderten Tabellen und der vereinbarten Erhöhung. Es gibt auch individuelle Unterschiede – je nach Arbeitsvertrag. Die Arbeitgeber versuchen – zum Leidwesen der Gewerkschaften – Beschäftigte in besonders gefragten Berufen mit übertariflichen Zulagen zu gewinnen, etwa IT-Fachkräfte.

Die Gewerkschaften fordern, dass die Arbeitgeber den Abschluss für die rund eine Million Angestellten der Länder auf rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger übertragen sollen. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat dies für den Freistaat bereits angekündigt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, die Länder hätten die jüngsten Tarifabschlüsse oft nur teilweise auf die Beamten übertragen. So seien Lücken entstanden, sagte ein Sprecher. Zudem gibt es Unterschiede bei der Beamtenbesoldung zwischen den Ländern, wie etwa der DGB-Besoldungsreport 2019 zeigt.

Eine neu verbeamtete Lehrkraft in Rheinland-Pfalz (A13, Eingangsstufe) bekommt demnach mit 44940 Euro brutto jährlich etwa 8300 Euro weniger als ihre Kollegen in Bayern und knapp 6000 Euro weniger als in Nordrhein-Westfalen.

Eine neu verbeamtete Polizeimeisterin in Niedersachsen bekommt demnach mit 27527 Euro jährlich etwa 2660 Euro weniger als vergleichbare Beamtinnen und Beamte in Bayern und knapp 1100 Euro weniger als in Baden-Württemberg. Bayern und der Bund haben die Tarifergebnisse zuletzt in der Regel auf die Besoldung ihrer Beamtenschaft übertragen. Ansonsten aber sei eine „über Jahre andauernde Sparpolitik der Gesetzgeber“ zu kritisieren, so der DGB-Report. Deshalb müssten sich immer häufiger die Gerichte damit befassen, ob die Besoldungsregelungen einzelner Dienstherren verfassungskonform seien. Dem Bundesverfassungsgericht liegen demnach Besoldungsregelungen mehrerer Länder zur Prüfung vor. Bayern ist nicht darunter.

Basil Wegener, dpa

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