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Organspende
01.04.2019

Widerspruchslösung: Was spricht für, was gegen die Pläne?

Wenn es nach Jens Spahn (links) und Karl Lauterbach geht, hat der Organspendeausweis bald ausgedient.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Gesundheitsminister Jens Spahn und andere wollen Organspenden zur Normalität machen. Aber Widerspruch ist möglich. Das Wichtigste im Überblick.

Mit einer „doppelten Widerspruchslösung“ will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für mehr Organspenden in Deutschland sorgen. Doch der Gesetzentwurf, den Spahn am Montag zusammen mit den Gesundheitsexperten Karl Lauterbach (SPD), Georg Nüßlein (CSU) und Petra Sitte (Linke) in Berlin vorstellte, stößt auf heftige Kritik. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Warum soll die Organspende überhaupt neu geregelt werden?

Seit Jahren herrscht in Deutschland ein gravierender Mangel an Spenderorganen. Rund 10.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Organtransplantation. Doch pro Jahr gibt es weniger als 1000 Spender. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch auf der Warteliste, weil kein passendes Spenderorgan gefunden wird.

Woran liegt die geringe Zahl an Organspenden?

Offenbar nicht an einer mangelnden Bereitschaft der Menschen. Nach Umfragen stehen rund 84 Prozent der Deutschen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Doch nur 36 Prozent besitzen einen Organspendeausweis. Und in der Praxis ist der Organspendeausweis oft nicht auffindbar, sagt der SPD-Gesundheitsexperte und Arzt Karl Lauterbach.

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Wie ist die Organspende geregelt?

Seit 2012 gilt in Deutschland die so- genannte Entscheidungslösung. Das heißt: Vor einer Organspende muss die ausdrückliche Zustimmung des Spenders vorliegen, die durch einen Organspendeausweis dokumentiert wird. Alternativ müssen die Angehörigen nach dem Tod ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen. Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, er habe die Entscheidungslösung damals mitgetragen. Doch heute müsse er zugeben: „Es hat nicht gefruchtet.“ Die Zahl der Spender sei weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Welchen Weg will der Gesundheitsminister künftig einschlagen?

Die doppelte Widerspruchslösung, Kern des Gesetzentwurfs, den Jens Spahn und andere am Montag vorstellten, kehrt das bisherige Prinzip um. Grundsätzlich würde demnach jeder als Organspender gelten, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nach dem Tod könnten aber zudem Angehörige eine Organentnahme ablehnen, wenn ihnen bekannt ist, dass der Verstorbene Bedenken gegen eine Organspende hatte. Auch eine „Erklärung im Portemonnaie, dass eine Spende abgelehnt wird“, soll künftig gültig bleiben, sagt Spahn.

Bedeutet das letztlich eine Pflicht zur Organspende?

Genau das befürchten etwa der Ethikrat und die Stiftung Patientenschutz. Georg Nüßlein (CSU, Neu-Ulm), für Gesundheit zuständiger stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender, weist die Bedenken zurück. „Der Gesetzentwurf bedeutet keinen Zwang zur Organspende. Aber die Menschen werden angehalten, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen“, sagt er. Jeder Betroffene hoffe auf ein Spenderorgan, so Nüßlein, der Normalfall solle also die Spendenbereitschaft sein, „als Akt der Barmherzigkeit“.

Wie soll die doppelte Widerspruchslösung in die Praxis umgesetzt werden?

Jeder meldepflichtige Bürger über 16 Jahre soll insgesamt drei Mal über die neue Regelung informiert werden. Wer einer Spende zustimmt, ihr nicht widerspricht – oder gar nicht reagiert – gilt als Spender. Künftig soll es ein Register geben, in dem der Wille des Bürgers dokumentiert wird. Der Eintrag könnte jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen oder geändert werden.

Was sagen Fachleute zu dem Gesetzentwurf?

Das Bündnis für Organspenden „Leben spenden“, dem zahlreiche Mediziner angehören, begrüßt den Spahn-Plan. Die doppelte Widerspruchslösung sei „der beste Weg, die Organspende fester in unserer Gesellschaft zu verankern“. Der Mediziner Kevin Schulte von der Kieler Uniklinik dagegen hält sie für den falschen Weg. Er hat das Phänomen sinkender Organspendezahlen untersucht. Und kommt zu dem Schluss, dass sie weniger an mangelnder Spendebereitschaft liegen, als vielmehr an Erkennungs-, Melde- und Organisationsdefiziten in den Kliniken. Laut Jens Spahn wird die Situation in den Kliniken aber durch das just am Montag in Kraft getretene Gesetz zu den Strukturen der Organspende deutlich verbessert.

Wie nimmt der Bundestag die Spahn-Pläne auf?

Es gibt erheblichen Widerstand. Eine Gruppe Abgeordneter um die Grünen-Vorsitzende Annalena Ba- erbock will demnächst einen eigenen Entwurf einbringen. Er sieht vor, dass Bürger jeweils beim Abholen eines neuen Personalausweises verbindlich nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt werden.

Wie geht es in der Sache nun weiter?

Der Bundestag wird das Thema nun diskutieren und soll dann ohne Fraktionszwang entscheiden. Die Allianzen für die jeweiligen Vorschläge gehen über die Parteigrenzen hinweg. So unterstützt die Linke Petra Sitte den Plan von Spahn und Lauterbach. Der Arzt und CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger lehnt ihn dagegen als „fachlich und ethisch bedenklich“ ab. Auch FDP-Chef Christian Lindner ist gegen eine Widerspruchslösung.

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