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Asylanträge
20.04.2018

Wie läuft eigentlich ein Asylverfahren ab?

2017 gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 222.683 Asylanträge ein. Von Januar bis März 2018 waren es 46.826. Antragsteller müssen mehrere Schritte beachten.
Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

Bis März 2018 beantragten 46.826 Flüchtlinge Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aus diesen Schritten besteht ein Asylverfahren.

Wie läuft ein Asylverfahren ab? Diese Frage stellt sich so mancher Bundesbürger. Hier sehen Sie, wie die einzelnen Schritte eines Asylverfahrens in Deutschland ablaufen. Zuständig sind die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Zur Info: 2017 gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 222.683 Asylanträge ein. Von Januar bis März 2018 waren es 46.826 Anträge. Was man wissen muss: Zwischen Ankunft der Asylsuchenden in Deutschland und dem Stellen des Asylantrags können Wochen oder Monate vergehen. Darum kann die Zahl der gestellten Asylanträge von den tatsächlich in Deutschland ankommenden Asylsuchenden abweichen. Die einzelnen Schritte.

Was muss ein Asylsuchender als erstes tun?

Er muss sich als asylsuchend bei einer staatlichen Stelle melden und wird dort registriert. Dies kann etwa bei Bundes- oder Landespolizei, Bamf-Außenstellen, Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörde oder Ankunftszentren geschehen. Alle Asylsuchenden erhalten einen Ankunftsnachweis, der neben persönlichen Daten, Lichtbild und Fingerabdruck auch Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung enthält.

Wo werden Asylsuchende untergebracht?

Sie werden zunächst in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung aufgenommen und gegebenenfalls in andere Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt. Dieser bemisst sich an Steueraufkommen und Bevölkerungszahl.

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Wo kann der Asylantrag gestellt werden?

Die für den Asylsuchenden zuständige Aufnahmeeinrichtung informiert die nächstgelegene Bamf-Außenstelle. Der Asylsuchende muss dort in der Regel persönlich den Antrag stellen. Das Bundesamt erfasst den Bewerber unter anderem mit Foto und Fingerabdrücken und gleicht die Daten mit denen des Ausländerzentralregisters sowie des Bundeskriminalamtes ab. Außerdem wird geprüft, ob ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig sein könnte. Dann würde der Antragsteller dorthin zurückverwiesen.

Wer entscheidet über den Asylantrag?

Dafür sind sogenannte Entscheider beim Bundesamt zuständig. Der wichtigste Termin im Asylverfahren ist die persönliche Anhörung des Antragstellers. Er erhält dabei Gelegenheit, seine Fluchtgründe zu schildern. Das Bundesamt entscheidet auf Grundlage der persönlichen Anhörung sowie von Dokumenten und Beweismitteln. Bei jedem Antrag prüft es auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot vorliegt. Nur wenn keine dieser Schutzformen infrage kommen, wird der Asylantrag abgelehnt. Dagegen kann der Betroffene klagen. Bei einer positiven Asyl-Entscheidung erhält er eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. (dpa)

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