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Bundestag
30.09.2017

Wie viele Rechte bekommt Petry?

Frauke Petry wird wohl als Einzelkämpferin im Bundestag sitzen.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Archiv)

Frauke Petry hat angekündigt, nicht Teil der AfD-Fraktion sein zu wollen. Immer wieder sitzen fraktionslose Abgeordnete im Bundestag - doch ihre Macht ist begrenzt.

Es wird nicht einfach für Frauke Petry. Nachdem die 42-Jährige am Montag angekündigt hat, nicht Teil ihrer Fraktion sein zu wollen, wird sie wohl als Einzelkämpferin im Bundestag sitzen. Ihr Mandat kann Petry, die als Direktkandidatin gewählt wurde, in jedem Fall behalten. Auch dass sie am Freitag endgültig aus der AfD austrat und ihr Amt als Vorsitzende niederlegte, ändert daran nichts.

Einzelkämpfer im Parlament

Fraktionslose Abgeordnete im Bundestag sind nicht ungewöhnlich. In der vergangenen Legislaturperiode war es Erika Steinbach. Sie trat im Januar 2017 aus der CDU aus und verließ ihre Fraktion. Sie blieb, als fraktions- und parteiloses Bundestagsmitglied. Hinter der letzten Reihe im Sitzungssaal wurde ein einzelner Stuhl angebracht – ohne Tisch, ohne Mikrofon – von dem aus Steinbach fortan die Arbeit der Fraktionen beobachten konnte.

Erika Steinbach trat im Januar 2017 aus der CDU aus und verließ die Fraktion - sie blieb fraktions- und parteiloses Bundestagsmitglied.
Foto: Urlich Wagner (Archiv)

Die eigene Fraktion zu verlassen – sei es durch einen freiwilligen Austritt oder durch einen Ausschluss – ist nur einer der Wege, als Einzelkämpfer im Parlament zu sitzen. 2002 scheiterte die PDS, die Vorläuferpartei der Linken, an der Fünfprozenthürde. Die Partei konnte aber zwei Direktmandate erringen, so kamen Petra Pau und Gesine Lötzsch in das Parlament. Zu zweit konnten sie keine Fraktion bilden. Sie saßen, wie später Erika Steinbach, ganz hinten im Saal, ohne Tisch und ohne Mikrofon. Nahe am politischen Geschehen, aber doch abseits der Macht.

Die Rechte der Fraktionslosen

Einige Rechte haben die Fraktionslosen aber. Viele davon gehen auf die sogenannte „Wüppesahl-Entscheidung“ zurück. Benannt nach Thomas Wüppesahl, der 1987 vier Monate nach der Wahl bei den Grünen austrat. Er erzwang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Auch Abgeordnete ohne Fraktion dürfen demnach Mitglied eines Ausschusses werden. Aber nur als beratende Mitglieder. Sie dürfen Reden und Anträge stellen, ein Stimmrecht im Ausschuss haben sie nicht. Die Begründung: In den Gremien soll sich die Verteilung der Parteien im Bundestag widerspiegeln. Dieses Verhältnis würde sich verschieben, wenn Einzelkämpfer dort abstimmen dürften. Im Plenum des Bundestages dürfen Fraktionslose reden und an Abstimmungen teilnehmen. Sie können aber keine Debatten beantragen und auch keine Gesetzesinitiativen einbringen.

Damit ist die Macht von Abgeordneten ohne Fraktion stark eingeschränkt. Um eine Fraktion zu gründen, sind mindestens fünf Prozent der Abgeordneten nötig. Im aktuellen Fall müsste Frauke Petry deshalb 34 Mitstreiter finden. Bisher gibt es keine Anzeichen, dass sich in der 93 Abgeordneten starken AfD-Fraktion derart viele Überläufer finden.

Weniger Rechte als Fraktion - mehr als fraktionslose Abgeordnete

Es gäbe aber eine Zwischenstufe: Bei der Wahl 1990 genügte es, die Fünfprozenthürde entweder im Osten oder im Westen zu erreichen. Die Grünen schafften das im Osten. Bundesweit erhielten sie aber nur 3,8 Prozent und zogen daher mit nur acht Abgeordneten ins Parlament ein. Zu wenig für eine Fraktion. Dazu wären damals 33 Sitze nötig gewesen.

Aber für eine Gruppe reichte es. Eine Gruppe hat immer noch weniger Rechte als eine Fraktion, aber mehr als fraktionslose Abgeordnete. Die Gruppenmitglieder dürfen in Ausschüssen abstimmen. Allerdings erhalten Gruppen geringere Zuschüsse als Fraktionen.

Eine Gruppe muss vom Bundestag anerkannt werden. Die beiden PDS-Abgeordneten Pau und Lötzsch versuchten in den Neunzigern, diesen Status zu erlangen. Ihr Antrag wurde damals abgelehnt.

Mehr zum Thema: Wer sitzt da für die AfD im Bundestag?

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.09.2017

Rechte und "Pflichten"

Was hier natürlich nicht zur Sprache kommt, sind die "Pflichten" einer Abgeordneten.

Frau Petry muß sich keiner Fraktionsdisziplin unterwerfen, sondern kann in allen Fällen nach GG §38(1) nach ihrem Gewissen abstimmen.

Ich finde es übrigens beschämend, wenn man Abgeordneten Sitzplätze ohne Tisch zuweist. Nehmen Sie mal einem Schüler oder einem Angestellten seinen Tisch/Arbeitstisch weg. Machen Sie mal Notizen ohne Schreibunterlage.