Wien plant schärfere Internet-Gesetze
Regierung will Anonymität im Netz und sozialen Netzwerken einschränken
Mit einem „digitalen Vermummungsverbot“ will die rechtskonservative Regierung in Österreich für Klarnamen im Internet sorgen. Kommentare auf Internetforen oder in sozialen Medien, wie Facebook und Twitter, sollen zwar weiter unter Pseudonym erscheinen dürfen. Die Betreiber müssen jedoch Namen und Adressen derjenigen, die posten, registrieren, so der Entwurf des „Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz“. Es soll 2020 in Kraft treten.
Die Regierung will verhindern, dass im Schutz der Anonymität auf Foren Straftaten begangen werden. Zeitungen mit Leserforen und andere Online-Plattformen mit mehr als 100000 Nutzern und einem jährlichen Umsatz von mehr als 500000 Euro sollen deshalb die Richtigkeit der bei Anmeldung zu einem Forum gemachten Angaben überprüfen müssen. Auch für Zeitungen, die mehr als 50000 Euro der in Österreich gezahlten Presseförderung bekommen, soll dies gelten. Bisher erfolgt die Anmeldung oft mittels der Email-Adresse. In Zukunft soll, um sicherzustellen, dass der Name und die Adresse korrekt sind, „im Hintergrund eine Software ablaufen und kontrollieren, ob dies mit der Handynummer übereinstimmt“, sagte der zuständige Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP). Dienste, die ihre Nutzer nicht registrieren, müssen mit Strafen von 500000 Euro und im Wiederholungsfall von einer Million rechnen.
Seit 2018 werden in Österreich SIM-Karten für Handys nicht mehr anonym verkauft, sodass die Handy-Provider über die Adressen verfügen und zum Abgleich der Angaben zur Verfügung stellen können. Abfragen können sie Behörden sowie Privatleute, die Kommentatoren wegen Beleidigung oder Hass-Postings verklagen wollen. Datenschützer bezweifeln, ob die umstrittenen Gesetzespläne mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbar sind und halten sie für wenig praxistauglich.
Offenbar hat selbst die Regierung Zweifel: Besitzer von deutschen oder schweizerischen Telefonnummern sind aus rechtlichen Gründen von der Regelung nicht betroffen, sagte Kanzleramtsminister Blümel.
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