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  3. Präsident hatte Offenlegung versprochen: Wulffs-Anwalt will nicht Details zur Kreditaffäre veröffentlichen

Präsident hatte Offenlegung versprochen
10.01.2012

Wulffs-Anwalt will nicht Details zur Kreditaffäre veröffentlichen

Bundespräsident Christian Wulff.

Bundespräsident Christian Wulff hatte eine Offenlegung in seiner Kreditaffäre im TV-Interview noch zugesagt. Doch das Verhalten seines Anwalts zeigt das Gegenteil.

In seinem Entschuldigungsinterview, das letzte Woche im ZDF und in der ARD gezeigt wurde, hatte Bundespräsident Christian Wulff noch gesagt, dass er in der Transparenz "neue Maßstäbe" setzen wolle. Christian Wulff hatte in dem Interview darauf verwiesen, dass er über seine Anwälte gut  400 Fragen von Medien unter anderem über seine Beziehungen zu  Unternehmern beantwortet habe - und dies auch der Öffentlichkeit  zugänglich machen wolle: "Ich geb' Ihnen gern die 400 Fragen, 400  Antworten", hatte Wulff gesagt.

Wulff-Affäre: Veröffentlichung von Infos abgelehnt

Doch das Verhalten von Christian Wulffs Anwalt deutet nicht gerade auf Transparenz. Ganz im Gegenteil. Wulffs Anwalt Gernot Lehr hat die Veröffentlichung einer detaillierten  Dokumentation von Fragen und Antworten zu der Affäre um Wulffs  Hauskredit und Kontakte zu Unternehmern abgelehnt. Christian Wulffs Anwalt berief sich gegenüber dem in Berlin erscheinenden  "Tagesspiegel" (Dienstagsausgabe) auf die anwaltliche  Schweigepflicht, unter die der "im Mandantenauftrag geführte  Schriftverkehr zwischen Anwälten und Dritten" falle.

Wulffs Anwalt beruft sich auf Schweigepflicht

Bislang wurde der Fragen-Antwort-Katalog aber nicht  herausgegeben. Wulffs Anwalt Lehr verwies nun gegenüber dem  "Tagesspiegel" auf eine auf den 5. Januar datierte schriftliche  Stellungnahme seiner Kanzlei, in der die Antworten auf die  Medienfragen zusammengefasst worden seien. Wegen der  Schweigepflicht "sowie aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit  für alle Beteiligten ist eine zusammenfassende Stellungnahme  erfolgt", sagte Lehr.

Privatkredit für Christian Wulff

In der sechsseitigen Stellungnahme, die von der Kanzlei auch im  Internet veröffentlicht wurde, geht es um den Privatkredit für  Wulffs Eigenheim, seine Urlaube in den Anwesen befreundeter  Unternehmer und die vom Unternehmer Carsten Maschmeyer bezahlte  Zeitungsanzeige für ein Buch von Wulff. Die umstrittenen  Beschwerdeanrufe Wulffs beim Springer-Verlag wegen kritischer  Berichte werden darin nicht erwähnt. afp/AZ

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