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Medizin
23.03.2019

Zahlt die Kasse bald den Bluttest auf Downsyndrom?

Auch dieses kleine Mädchen hat das Downsyndrom.
Foto: Uli Deck, dpa

Es gibt eine Empfehlung bei Risiko-Schwangerschaften. Warum Kritiker davor warnen

Die Debatte läuft schon einige Jahre und ist auch mit einem ersten Empfehlungsbeschluss noch lange nicht beendet: Soll der Bluttest bei einer Schwangeren zur Feststellung von Trisomie 21 („Downsyndrom“) bei dem Ungeborenen womöglich zur Kassenleistung werden? Der Gemeinsame Bundesausschuss – ein Gremium von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patienten, das entscheidet, was bezahlt werden muss und was nicht – hat sich in einer entsprechenden Beschlussvorlage am Freitag dafür entschieden. Darüber endgültig entscheiden wird er allerdings voraussichtlich frühestens im August.

Damit ist aber zunächst mal das offizielle Verfahren eingeleitet. Dabei sollen unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat Stellungnahmen dazu abgeben. Ein Bündnis von Organisationen wendet sich gegen das Vorhaben. Es fürchtet mehr Abtreibungen. Bislang müssen Schwangere den Bluttest (ab rund 130 Euro) meist selbst zahlen. Der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken, verwies auf die Risiken anderer Untersuchungen wie der Biopsie der Plazenta oder von Fruchtwasseruntersuchungen sowie die „hohe Testgüte“ der Bluttests. Eine Anerkennung der Tests sehe der Ausschuss daher ausdrücklich nur im Einzelfall als medizinisch begründet an. „Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, betonte Hecken. Die Patientenvertretung im Ausschuss plädiert dafür, die Tests generell erst ab der zwölften Schwangerschaftswoche zur Kassenleistung zu machen und die Beratung der Frauen zu erweitern. Abtreibungen sind nach diesem Zeitraum nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Als Risiko-Schwangere gelten unter anderem Frauen ab 35 Jahren. Derzeit entscheiden sich nach Expertenangaben etwa zehn Prozent der getesteten Frauen, die mit einem Kind mit Downsyndrom schwanger sind, für das Baby. 90 Prozent der Kinder kommen nicht zur Welt.

Für die Tests wird den Schwangeren ab der elften Woche Blut abgenommen. Anhand der darin enthaltenen Chromosomenteile des Kindes oder der Plazenta kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, mit der das Kind mit Downsyndrom auf die Welt kommen würde. Die Treffsicherheit liegt nach Angaben des Herstellers bei 99 Prozent. Die Falsch-Alarm-Rate sei sehr gering: Etwa eine von 1000 Frauen bekomme fälschlicherweise die Information, ihr Kind habe Trisomie 21.

Behindertenvertretungen kritisieren die sich nun abzeichnende mögliche Zulassung des Tests als Kassenleistung. Sie befürchten ein Screening, an dessen Ende sich kaum noch Eltern für behinderte Kinder entscheiden und damit der Druck auf Behinderte selbst wächst. Katholische Verbände wie die Caritas oder der Sozialdienst Katholischer Frauen sprechen von einem Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention: „Embryos werden durch den Test danach eingeteilt, ob ihr Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist.“

Im Bundestag setzt sich eine Gruppe von Abgeordneten für eine ethische Debatte über die Tests ein. Im April soll es dazu eine Orientierungsdebatte im Parlament geben. (AZ, dpa, epd, kna)

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