Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Köln: Zehn Jahre Haft für islamistischen Rizin-Bombenbauer

Köln
26.03.2020

Zehn Jahre Haft für islamistischen Rizin-Bombenbauer

Nach dem Fund von hochgiftigem Rizin zum Bombenbau in einer Kölner Wohnung wurde Sief Allah H. zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Foto: David Young, dpa (Archiv)

Die Polizei entdeckte in Köln ein Bomben- und Giftlabor. Der erste Terroranschlag in Deutschland mit biologischem Kampfstoff wurde knapp vereitelt.

Für den Bau einer Bombe mit dem biologischen Kampfstoff Rizin in Köln ist ein 31-jähriger Islamist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den Tunesier Sief Allah H. (31) am Donnerstag der Herstellung einer biologischen Waffe und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat schuldig.

Zuvor war das Verfahren gegen die deutsche Ehefrau von H. abgetrennt worden. Das Gericht warf ihren Verteidigern Prozessverschleppung vor, schreibt die Deutsche Presse-Agentur. Die Angeklagte hatte am Donnerstag eine 140 Seiten starke Aussage angekündigt. Das Paar soll gemeinsam an der Bombe gebaut haben, die Festnahme erfolgte am 13. Juni 2018.

Bundesanwaltschaft hatte für Angeklagten zehn Jahre Haft gefordert

Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für den 31-Jährigen gefordert, die Verteidiger eine Strafe von maximal acht Jahren. In Tunesien hatte er ohne Schulabschluss als Briefträger gearbeitet, bevor er 2016 nach Deutschland kam.

"Zum ersten Mal standen Angeklagte in Deutschland vor Gericht, die einen Anschlag mit einem biologischen Kampfstoff vorbereitet haben", so die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Der 31-Jährige habe im dicht besiedelten Köln-Chorweiler und in der Nähe seiner eigenen Kinder einen Anschlag mit einer biologischen Waffe vorbereitet.

Ehepaar hat Sprengstoff hergestellt

Der Tunesier habe das Gift an einem Hamster ausprobiert und Testsprengungen auf einer Grünfläche unternommen. Er habe einen Treueeid auf den damaligen IS-Anführer geleistet und sich von IS-Hintermännern beim Bau der Bombe anleiten lassen. Zuvor habe er vergeblich versucht, sich in Syrien am Dschihad zu beteiligen. Das Ehepaar habe Tausende Rizinus-Samen gekauft und daraus das hochgiftige Rizin gewonnen.

Außerdem hätten sie 250 Stahlkugeln beschafft und Sprengstoff hergestellt. Diverse Zünder seien im Bau gewesen, als die Polizei zuschlug. Die Anschlagsvorbereitungen seien weit fortgeschritten gewesen. Die Streubombe hätte eine möglichst große Zahl Menschen in einem geschlossenen Raum töten sollen.

H. stritt ab, einen Anschlag geplant zu haben

Der Tunesier hatte die Bombenbau-Aktivitäten zugegeben, aber bestritten, einen Anschlag in Deutschland geplant zu haben. Er habe sich lediglich Fertigkeiten für seine geplante Zeit beim IS aneignen wollen. Inzwischen lehne er alle terroristischen Gruppen ab, sagte der 31-Jährige am Donnerstag, bemerkte aber zugleich: "Der Dschihad ist nicht barbarisch, er ist im Islam eine Pflicht." Seine Verteidiger äußerten: "Er hat sich sicherlich schuldig gemacht, das streiten wir nicht ab."

Das Ehepaar hatte der Anklage zufolge den islamistischen Anschlag gemeinsam geplant und arbeitsteilig an der Bombe gebaut. "Wenn du mal groß bist, wirst du auch Attentäter und kannst dich in die Luft sprengen", habe die 44-Jährige zu ihrem Sohn gesagt, und: "Wenn Allah sagt, wir sollen töten, dann töten wir."

Der Festnahme war ein Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes vorausgegangen. Der Dienst hatten wegen der Online-Käufe der großen Mengen Rizinus Verdacht geschöpft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz liegt nicht weit von den Wohnungen des Paares entfernt, in denen die Utensilien entdeckt wurden. Es wäre der erste Terroranschlag mit einer sogenannten ABC-Waffe in Deutschland gewesen. (dpa)

Lesen Sie auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.