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Beruf
15.11.2018

Zu dick für den Beamtenjob?

Fit fürs Büro? Bei manchen Beamtenjobs macht ein wenig Übergewicht nichts aus.
Foto: Daniel Naupold, dpa (Symbolbild)

Eine junge Schwäbin möchte verbeamtet werden, wird aber bei der amtsärztlichen Untersuchung gewarnt: Sie darf nicht weiter zunehmen. Was steckt dahinter?

Dass ein Polizist fit sein muss, liegt nahe. Doch das gilt auch für andere Beamte. Eine schwäbische Anwärterin, die bei einer Stiftung in Berlin eine Stelle gefunden hat, wurde wegen ihres Gewichts vom Amtsarzt abgemahnt. Nehme sie weiter zu - trotz normaler Figur - stehe ihre Verbeamtung auf Lebenszeit auf dem Spiel. Dieser Vorfall ereignete sich während der amtsärztlichen Untersuchung, die Beamtenanwärter vor ihrer Verbeamtung auf Probe in vielen Bundesländern durchlaufen müssen. Ähnliche Vorfälle hat es offenbar auch in Bayern gegeben.

Spielt Gewicht für die Beamtenlaufbahn eine so große Rolle? Michael Eufinger, Pressesprecher des Deutschen Beamtenbunds, schränkt ein: "Es gibt keine Gewichtstabelle, es geht immer um eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls." Allerdings sei der Sinn der Untersuchung festzustellen, ob die Anwärter mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regelaltersgrenze erreichen wird. Sind sie erst einmal Beamte auf Lebenszeit, komme schließlich der Steuerzahler ein Leben lang für das Gehalt und später auch für die Pension desjenigen auf.

Deshalb gibt es die amtsärztliche Untersuchung. Dabei soll festgestellt werden, ob der Bewerber gesund genug ist, die Arbeit bis zum Pensionsalter auszuüben, erläutert Eufinger. Dabei sei das Gewicht nur ein Randaspekt, insbesondere bei Bürojobs, sagt Dr. Dorothee Meissner von der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf: "Man darf das Gewicht nicht isoliert sehen. Aber ist jemand massiv übergewichtig und es sind Folgeerkrankungen bekannt, kann es sein, dass das zur Ablehnung führt." Doch sie betont: "Ich habe in den letzten Jahren nicht erlebt, dass jemand nur wegen seines Gewichts abgelehnt wurde."

Übergewicht: Kann der Anwärter seinen Job ausüben?

Wichtig sei aber dennoch herauszufinden, wer seinen Beruf tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Beispielsweise sei es für einen Lehrer schwer, mit Tinnitus zu unterrichten, sagt Dr. Uta-Maria Kastner, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit am Landratsamt Dillingen an der Donau. Grundsätzlich, klärt sie auf, wird nur selten ein Anwärter wegen Krankheiten oder schlechter Prognose nicht als Beamter auf Lebenszeit zugelassen. Sollte es doch dazu kommen, gebe es immer noch andere Optionen, fügt Meissner an.

Betroffene können versuchen, ihre Erkrankung als Schwerbehinderung anerkennen zu lassen. Sie können zwar nicht auf Lebenszeit verbeamtet werden, aber für kürzere Zeiträume ist es trotzdem möglich. Den Grund für diese offenen Kriterien erläutert Meissner: "Wir wollen eher jedem Zugang zu allen Ämtern ermöglichen als Leute rauszufiltern."

Wer nicht verbeamtet wird, könne immer noch ins Angestelltenverhältnis wechseln und es noch einmal probieren, sollte die Krankheit auskuriert sein, ergänzt Eufinger vom Deutschen Beamtenbund.

Wer verbeamtet werden will, muss zur amtsärztlichen Untersuchung. Eine schwäbische Anwärterin wurde dabei gewarnt, nicht weiter zuzunehmen.
Foto: Matthias Becker (Archiv)

Wie groß die Sorge ist, tatsächlich keine Verbeamtung zu bekommen, erzählt Dominik Beyer (Name von der Redaktion geändert). Er ist Referendar und damit Beamter auf Widerruf, also in der Ausbildung. Der 26-Jährige arbeitet an einer Schule in Schwaben. Die Untersuchung musste er vor Beginn seines Referendariats machen lassen. Einige seiner Kommilitonen meldeten extra dafür auf der Behörde einen anderen Hauptwohnsitz an. "Dann wird man einem anderen Amtsarzt zugewiesen", sagt er. Wer zuständig ist, hänge nämlich vom Wohnort ab und so mancher Amtsarzt habe den Ruf, es den Anwärtern schwer zu machen.

Gerüchte machen auch anderweitig die Runde, zum Beispiel dass psychische Erkrankungen und eine darauffolgende Therapie ein Ausschlusskritierum für die Beamtenlaufban seien. Auch Dauerbehandlungen sollen die Anwärter besser vermeiden, heißt es. "Man probiert auch, keine Dauerverschreibungen zu bekommen", erläutert Dominik.

Beidem widerspricht Meissner vehement: "Das ist völliger Unsinn." Wer psychische Probleme hat und sich behandeln lässt, verbessere die Prognose der weiteren Dienstfähigkeit. Das gelte auch für Dauerbehandlungen, sagt sie und nimmt das Beispiel Bluthochdruck: "Wer das behandelt, kann länger arbeiten als jemand, der die Krankheit unbehandelt lässt."

Beamtenanwärter sollen Krankheiten nicht verschweigen

Dass Anwärter Krankheiten verschweigen oder falsche Angaben machen, hat sie auch schon gehört. Denjenigen spielt in die Hände, dass unter anderem in Hamburg und Bremen keine generellen Untersuchungen mehr stattfinden, sondern die bald Verbeamteten vorab einen Fragebogen ausfüllen müssen. Fällt etwas auf, müssen sie trotzdem zum Amtsarzt. Wer meint, sich durchmogeln zu können, geht ein hohes Risiko ein, sagt Meissner: "Man darf keine falschen Angaben machen, das unterschreibt man auch." Wer es doch tut und erwischt wird, kann seine Verbeamtung auf Lebenszeit auch wieder verlieren.

Wer übrigens darauf hofft, sich nach der Verbeamtung auf Lebenszeit völlig gehen zu lassen und sich womöglich schon früh aus dem Beruf in den Ruhestand zu verabschieden, ist auf dem falschen Pfad, sagt Meissner: "Wer unter fünf Jahren Beamter war, wird nicht pensioniert, sondern entlassen. Das hat Nachteile." Und auch derjenige, der verfrüht aus dem Berufsleben ausscheidet, bekomme nicht die vollen Bezüge, ergänzt sie: "Der Anreiz, das auszunutzen, ist nicht so groß."

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