Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. AfD: Vorwurf Volksverhetzung: Immunität von Höcke aufgehoben

AfD
10.03.2023

Vorwurf Volksverhetzung: Immunität von Höcke aufgehoben

Der AfD-Politiker Björn Höcke im thüringischen Landtag.
Foto: Bodo Schackow, dpa

Soll gegen einen Abgeordneten ermittelt werden, muss dessen Immunität aufgehoben werden. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat Erfahrungen damit. Erneut geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.

Die Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke ist erneut aufgehoben worden, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden soll. Das Votum im Thüringer Justizausschuss fiel nahezu einstimmig aus, es gab eine Enthaltung, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Ausschusskreisen erfuhr.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen um einen Post von Höcke bei Telegram zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier.

Relativierung des Nationalsozialismus?

Höcke schrieb dazu bei Telegram, der "alltägliche Verdrängungskrieg" habe zwei Opfer gefordert: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen "Allahu Akbar" schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, daß sie in den "ungläubigen" Gastgebern lebensunwertes Leben sehen."

Die Staatsanwaltschaft sieht in dieser Äußerung Anhaltspunkte für Volksverhetzung in zweierlei Hinsicht: Zum einen setze Höcke mit der Verwendung des NS-Begriffes "lebensunwertes Leben" eine Einzeltat mit den damaligen Massenmorden gleich, das sei eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Zum anderen sei Höckes Äußerung als "Aufstacheln zum Hass" gegen in Deutschland lebende Einwanderer zu verstehen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erklärte, Höcke werde nun zunächst Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen. Höcke ist Chef des Thüringer AfD-Landesverbandes, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und beobachtet wird.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.