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Altbundeskanzler Schröder: Altkanzler Schröder verliert erneut im Streit um Bundestagsbüro

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Altkanzler Schröder verliert erneut im Streit um Bundestagsbüro

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    Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag erneut vor Gericht gescheitert.
    Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag erneut vor Gericht gescheitert. Foto: Christoph Soeder, dpa

    Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist im Streit um ein eigenes Büro im Bundestag erneut vor Gericht gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Klage am Donnerstag in dritter Instanz zurück. Es handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die Verwaltungsgerichte nicht entscheiden dürften, erklärte der Vorsitzende Richter des 2. Senats. Ob Schröder ein Büro zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

    Haushaltsausschuss hatte Schröders Büro 2022 stillgelegt

    Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es damals zur Begründung.

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelte über den Streit um das Büro von Altbundeskanzler Schröder im Bundestag.
    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelte über den Streit um das Büro von Altbundeskanzler Schröder im Bundestag. Foto: Jan Woitas, dpa

    Bereits in den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Die Revision gegen dieses Urteil wiesen die Bundesrichter zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei. (dpa)

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