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  3. Ampel-Streit: Grüne lehnen Änderung bei geplantem Heizungstausch ab

Ampel-Streit
23.04.2023

Grüne lehnen Änderung bei geplantem Heizungstausch ab

Die grüne stellvertretende Ministerpräsidentin von NRW, Mona Neubaur, wirft der FDP Unzuverlässigkeit vor. Die Ampel streitet über den Gesetzesentwurf zum Heizungstausch.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Archivbild)

Exklusiv Die FDP will das umstrittene Gebäude-Energiegesetz im Bundestag ändern. Die grüne NRW-Vizeregierungschefin Mona Neubaur warnt die Liberalen vor Unzuverlässigkeit.

Im Streit um die Heizungsregelungen des geplanten Gebäude-Energiegesetzes hat die grüne stellvertretende nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Mona Neubaur die FDP davor gewarnt, den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf aufzuweichen. „Ich sehe es so, dass Absprachen und Beschlüsse, die im Kabinett gefasst wurden, auch anschließend Bestand haben“, sagte die Landesministerin für Wirtschaft und Klimaschutz unserer Redaktion.

Heizungsgesetz: Mona Neubaur wirft FDP Unzuverlässigkeit vor

Die Grünen-Politikerin lehnte Nachbesserungen des Gesetzentwurfs ab und kritisierte die vom FDP-Bundesparteitag beschlossenen Forderungen als negativ für die Regierungspolitik im Bund. „Gerade in diesen Krisenzeiten ist Verlässlichkeit doch ein Wert an sich“, betonte Neubaur. „Die FDP scheint das leider vergessen zu haben.“

Auf dem FDP-Bundesparteitag am Samstag hatten die FDP-Delegierten einen Antrag beschlossen, der "große Änderungen" am Gebäudeenergiegesetz verlangt, für das ein Entwurf mit Zustimmung der FDP-Minister in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedet worden war. Die Vorschriften griffen zu stark in ein selbstbestimmtes Leben der Menschen ein, kritisiert die FDP nun. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag der Bild am Sonntag sprechen sich jedoch 55 Prozent der Parteianhänger für ein Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen aus. In der Gesamtbevölkerung seien dies nur 32 Prozent.

FDP-Generalsekretär Djir-Sarai stellt Modernisierungsfristen infrage

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai bekräftigte, dass seine Partei das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gebäude-Energiegesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch einmal verändern werde. "Es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten in den Gremien des Deutschen Bundestages, hier notwendige Veränderungen vorzunehmen", sagte Djir-Sarai im Interview mit dem Fernsehsender Phoenix am Rande des FDP-Parteitages in Berlin. 

Die FDP beschloss beim Bundesparteitag, Änderungen des Heizungsgesetzentwurfs in der Ampel voranzutreiben.
Foto: Christoph Soeder, dpa

Im Einzelnen nannte Djir-Sarai Änderungen bei der objektbezogenen Förderung, bei Planungssicherheit und bei den Zeiträumen und Fristen für die Modernisierungen von Heizungen. "Wenn selbst Fachleute, die sich technisch konkret mit diesen Dingen auskennen, sagen, dass die angegebenen Zeiträume nicht im Einklang mit der Realität sind, dann muss die Politik selbstverständlich reagieren und dann werden wir auch reagieren", so Djir-Sarai. Es sei außerordentlich wichtig, gute Ziele so umzusetzen, dass die Menschen in diesem Land mitgenommen werden. 

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FDP-Chef Lindner gab im Kabinett Einwände zu Protokoll

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch das umstrittene Gebäude-Energiegesetz des Wirtschafts- und Klimaministeriums beschlossen, wonach ab 2024 neu eingebaute Öl- und Gasheizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Gesetz enthält Ausnahmen und sieht Härtefallregelungen vor. Außerdem sollen entsprechende Heizungseinbauten mit mindestens zu 30 Prozent der Einbaukosten gefördert werden. FDP-Chef Christian Lindner hatte als Bundesfinanzminister schon nach der Beschlussfassung in einer Protokollnotiz Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf formuliert. (mit dpa, pom)

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Die Diskussion ist geschlossen.

24.04.2023

>> Außerdem sollen entsprechende Heizungseinbauten mit mindestens zu 30 Prozent der Einbaukosten gefördert werden. <<

Bitte die bereits heute dazu gültigen Bedingungen dazu sagen!

https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/foerderung/beg-foerderung-fuer-waermepumpen/

>> Seit dem 01.01.2023 gelten im BEG aktualisierte Förderrichtlinien, unter anderem wird der fünf-prozentige Zuschuss für die Nutzung der Wärmequellen Erde, Grundwasser oder Abwasser nun alternativ auch für die Benutzung eines natürlichen Kältemittels gewährt. Die errechnete Jahresarbeitszahl ist im Rahmen des Antragsverfahrens wieder nachzuweisen und muss mindestens 2,7 betragen. <<

Praktisch hat man selbst mit einem ausreichend gedämmten Haus ohne Energieberater keine Chance auf einen Zuschuss. Wenn die Jahresarbeitszahl rechnerisch! nicht erreicht wird, sind für den WP-Zuschuss erst Maßnahmen zur energetischen Verbesserung obligatorisch.

Wenn man den Zuschuss durch die BAFA noch mit einem Darlehen durch die KfW verbinden möchte und dann Energieberater und Handwerker im Boot hält, wird das Projekt zum schwer kalkulierbaren Teilzeitjob.

24.04.2023

"Außerdem sollen entsprechende Heizungseinbauten mit mindestens zu 30 Prozent der Einbaukosten gefördert werden."

Dann fehlen ärmeren Leuten oder bereits verschuldeten Leuten noch 70%. Der Entwurf ist nicht ausgegoren.