Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Anne Spiegel bei Markus Lanz: Ende von Paragraf 219a ist "Meilenstein"

Ministerin bei "Markus Lanz"
21.01.2022

Anne Spiegel: Ende von Paragraf 219a ist "Meilenstein"

Familienministerin Anne Spiegel nannte die geplante Abschaffung von Paragraf 2019a einen "Meilenstein".
Foto: Michael Kappeler/dpa

Familienministerin Anne Spiegel nannte die geplante Streichung des Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibungen bei "Markus Lanz" einen "Meilenstein".

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat die geplante Streichung des Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch als "Meilenstein" gewürdigt. Die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche sei ein "großartiger Schritt nach vorne", wie sie der Deutschen Presseagentur sagte. "Im Jahr 2022 braucht niemand mehr diesen Paragrafen", sagte sie.

"Markus Lanz": Anne Spiegel lobt Abschaffung von Paragraf 219a

Der Paragraf 219a regelt bisher, dass Ärzte in Deutschland keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können. "Gynäkologinnen und Gynäkologen sollen das Recht haben, Frauen über Abtreibungen zu informieren. Das halte ich für absolut wichtig", sagte Spiegel. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Anfang der Woche einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen vorgelegt. Der soll demnächst im Kabinett behandelt werden. Anne Spiegel sagte im Interview mit der dpa weiter, dass sie in dieser Sache "eng" mit Buschmann zusammenarbeite.

Abschaffung von Paragraf 2019: Vorbehalte in CDU und AfD

In den Reihen der Opposition im Bundestag gibt es immer noch Vorbehalte gegen die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a. Mitglieder von CDU/CSU und AfD fürchten, dass die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zur generellen Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen führe. Dazu äußerte sich Spiegel zurückhaltend. Das Thema sei "weitaus komplexer als die Frage, ob straffrei oder nicht", sagte sie.

Video: AFP

Die Ministerin verwies darauf, dass sich laut Koalitionsvertrag demnächst eine Kommission genau mit dieser Frage befassen werde. "Bei den Beratungen soll das Thema weiter gefasst werden, es soll um sexuelle Selbstbestimmung gehen".

Frauen sollten laut Spiegel eine freie Entscheidung darüber haben, "ob, wann und wie viele Kinder sie bekommen möchten", so die Ministerin. Die Kommission sei dafür "das richtige Mittel". Wann die Kommission mit ihrer Arbeit beginnen soll, sei aber noch unklar.

Lesen Sie dazu auch

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.