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Arbeitswelt
01.10.2022

Was bringt die Reform der Midijobs?

Der ab Oktober geltende höhere Mindestlohn wirkt sich auch auf die Verdienst-Obergrenzen aus.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Archivbild)

Die Linke rechnet beim Milliarden-Versprechen von Olaf Scholz an Geringverdiener nach. Ergebnis: Beschäftigte haben am Monatsende kaum mehr in der Tasche.

Was ist dran am Versprechen des Kanzlers und was ist dabei für Geringverdiener drin? Die Linkspartei hat nachgerechnet und ist vom Ergebnis enttäuscht. Hatte Olaf Scholz doch angekündigt: "Es gibt einfach mehr Netto vom Brutto, gerade da, wo man mit jedem Cent rechnen muss." Bei der Vorstellung des dritten Entlastungspakets vor drei Wochen sprach der SPD-Politiker von einer "ganz, ganz großen Hilfe" im Umfang von mehr als einer Milliarde Euro für Geringverdiener. Konkret meinte er die Anhebung der Einkommensgrenze für sogenannte Midijobs auf monatlich 2000 Euro ab dem kommenden Jahr. Doch bei einer Überprüfung der Zahlen hat die Linksfraktion im Bundestag festgestellt, dass die Maßnahme für Menschen mit geringen Einkommen noch nicht einmal den Kaufkraftverlust durch die Inflation ausgleicht. Bei den angekündigten 1,3 Milliarden an Entlastung handle es sich nur auf den ersten Blick um eine große Summe. Für die Beschäftigten bleibe jedoch nicht viel übrig: im Durchschnitt weniger als 40 Euro monatlich.

Susanne Ferschl
Foto: Martina Diemand

Susanne Ferschl, stellvertretende Linken-Fraktionschefin im Bundestag, sagte unserer Redaktion: „Die Entlastung in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für Menschen mit niedrigem Einkommen entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Scheinriese. Bei der gegenwärtigen Inflation sind 38 Euro pro Monat nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein." Ganz offensichtlich fehle der Ampel "jeglicher Wille, gerade diese Menschen zu unterstützen", kritisierte sie.

Nicht nur der Mindestlohn steigt

Die Anhebung der Midijob-Grenzen ist ein wichtiger Teil der Arbeitsmarkt-Reformen der rot-grün-gelben Bundesregierung. In deren Folge steigt zunächst ab Oktober der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro. Damit wird eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD eingelöst. Gleichzeitig werden die Verdienstgrenzen für Geringverdiener erhöht, sodass der zusätzliche Verdienst nicht prompt wieder durch höhere Abgaben verloren geht. Minijobber können dann statt bisher 450 Euro 520 Euro verdienen, ohne Beiträge zu den Sozialversicherungen abführen zu müssen. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Nach diesem Muster soll künftig mit jeder Erhöhung des Mindestlohns auch die Minijob-Grenze steigen. Oberhalb des Minijob-Niveaus beginnen die sogenannten Midijobs, bei denen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die obere Grenze klettert erst von 1300 auf 1600 Euro und dann ab Januar auf 2000 Euro.

Fast drei Millionen Menschen betroffen

Für ihre Auswertung, die unserer Redaktion vorliegt, hat die Linksfraktion die von der Bundesanstalt für Arbeit ermittelte Zahl von rund 2,85 Millionen Menschen zugrunde gelegt, die Ende 2021 zwischen 1600 Euro und 2000 Euro verdienten. Bei der angekündigten Gesamtentlastung von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ergibt sich daraus eine durchschnittliche jährliche Entlastung von rund 456 Euro pro Person. Pro Monat ist das eine durchschnittliche Entlastung von etwa 38 Euro pro Person. Laut Linksfraktion entspricht das bei einem Einkommen von 1800 Euro im Monat einer relativen Entlastung von lediglich 2,1 Prozent. Dagegen stehe eine Inflationsrate von nunmehr zehn Prozent. Trotz höherer Midijobgrenze stünden die Beschäftigten dadurch in Sachen Kaufkraft 5,8 Prozent schlechter da.

Susanne Ferschl mahnt: "Die Bundesregierung muss der Verarmung einer ganzen Bevölkerungsschicht endlich konsequent entgegen- treten. Es ist nicht damit getan, ein paar Almosen zu verteilen. Wir brauchen endlich wirksame Maßnahmen gegen diese Krise, so wie Die Linke sie schon lange fordert." Das bedeute vor allem einen Gas- und Strompreisdeckel sowie das Einstampfen der Gasumlage. Ferschl weiter: "Die Argumentation, es fehle am Geld, kann man nicht gelten lassen, denn dafür müssten letztlich nur die Übergewinne besteuert werden."

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