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  3. Bürgerschaftswahl in Bremen: AfD nicht zugelassen

Bürgerschaft
23.03.2023

AfD nicht zu Bürgerschaftswahl in Bremen und Bremerhaven zugelassen

Die Bürgerschaftswahlen in Bremen und Bremerhaven werden ohne die AfD stattfinden.
Foto: Ingo Wagner, dpa (Symbolbild)

Im Streit zweier AfD-Landesvorstände hat der Landeswahlausschuss nun entschieden, dass die AfD nicht an der Bürgerschaftswahl in Bremen und Bremerhaven teilnehmen darf.

Die AfD ist nicht zu der Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen und Bremerhaven zugelassen. Das gab der Landeswahlausschuss im Bundesland Bremen am Donnerstag bekannt. Der Grund für den Ausschluss in Bremerhaven sei, dass der Wahlvorschlag nicht von einem legitimierten AfD-Landesvorstand unterzeichnet worden sei. Vorher hatte der Landeswahlausschuss auch zwei konkurrierende AfD-Wahllisten für die Stadt Bremen ausgeschlossen. Damit darf die AfD bei der Landtagswahl im dem Bundesland überhaupt nicht antreten.

Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Wer diese in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden.

Bürgerschaftswahl in Bremen und Bremerhaven: Konflikt in AfD

Die Zulassung zu der Landtagswahl im kleinsten Bundesland stand wegen eines tiefen Konflikts in der AfD seit langem in Frage. Seit vergangenem Jahr streiten sich zwei Landesvorstände, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Video: dpa

In der vergangenen Woche hatte der Wahlbereichsausschuss Bremen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Beide Parteilager legten Beschwerde dagegen ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten, eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist endgültig. Nur noch nach der Wahl könnte die unterlegene Seite das Ergebnis anfechten. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

Konflikt der AfD in Bremen spaltet auch AfD-Führungsgremien im Bund

Auch die Führungsgremien der AfD im Bund sind durch den Konflikt in Bremen gespalten. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. (mit dpa)