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  3. Bundestag: Eilantrag der AfD zu Vorsitz in Ausschüssen vom Bundesverfassungsericht abgewiesen

Bundestag
23.06.2022

Eilantrag der AfD zu Ausschussvorsitzenden abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD abgewiesen.
Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

Eigentlich steht der AfD-Fraktion der Vorsitz in drei Ausschüssen zu. Auf solche müssen sie aber weiterhin verzichten. Ein entsprechender Eilantrag der AfD wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Der Vorsitz in drei Ausschüssen im Bundestag steht der AfD-Fraktion eigentlich zu, doch sie muss weiterhin darauf verzichten. Das Bundesverfassungsgericht wies ein Eilverfahren der Partei ab, wie am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgegeben wurde. Mit dem Eilantrag hatte die AfD erreichen wollen, AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen, obwohl diese nicht von den anderen Abgeordneten gewählt wurden.

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag der AfD ab – endgültige Entscheidung steht aber noch aus

Eine abschließende Entscheidung in der Streitfrage um die Ausschussvorsitzenden steht noch aus. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe teilten mit, dass es "nicht von vornherein völlig ausgeschlossen" sei, dass die AfD in ihren Rechten verletzt worden ist.

Hintergrund ist, dass die Ausschüsse in jeder Wahlperiode neu besetzt und benannt werden. Auf der Website des Bundestags heißt es, dass "die Ausschussvorsitzenden eine bedeutende Position" innehaben. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Sitzungen einzuberufen, vorzubereiten und zu leiten. Es wird im Ältestenrat ausgehandelt, welche Fraktion in welchem Ausschuss den Vorsitz übernimmt.

Video: dpa

AfD würde Vorsitz in drei Ausschüssen im Bundestag zustehen

Nach der Wahl im September 2021 kam es zu keiner Einigung, weswegen die Zugriffsreihenfolge nach der Stärke der Fraktionen bestimmt wurde. Die Fraktionen dürfen sich dann im Wechsel die Ausschüsse aussuchen. Der AfD wurden auf diese Weise der Innenausschuss, der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit und der Gesundheitsausschuss zugewiesen.

In allen drei Ausschüssen waren die eingesetzten AfD-Kandidaten dann aber durchgefallen. Nur bei einem Widerspruch werden die Vorsitzenden gewählt, was der Fall war. Die AfD sieht seitdem einen Bruch von jahrzehntelangen Gepflogenheiten und reichte Klage ein.

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