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Bundestag
04.01.2022

Erster Eintrag im neuen Lobbyregister

Das winterliche Regierungsviertel in Berlin.
Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

Das neue Lobbyregister soll sichtbar machen, wer Einfluss auf die Politik in Deutschland nimmt. Nach drei Tagen gibt es schon einen ersten Eintrag.

Drei Tage nach dem Start des neuen Lobbyregisters des Bundestags gibt es dort einen ersten Eintrag. Er kommt von einem Verein namens "House of QueerSisterse.V. Erzabtei Bundesverband" .

Die Selbsthilfeorganisation informiert nach eigenen Angaben über die Übertragungswege von Aids, sexuell übertragbaren Infektionen und Hepatitis-Erkrankungen. Sie ist dem Eintrag zufolge "in der Behindertenhilfe, der Flüchtlingshilfe, Menschenrechte, der Beratung, der Bildung und des Völkerverständigungsgedankens" tätig.

Die finanziellen Aufwendungen für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung im vergangenen Jahr werden mit null Euro beziffert. Der Zahl der Beschäftigten, die unmittelbar Interessenvertretung ausüben, wird mit null bis zehn angegeben.

Verhaltenskodex für Lobbyisten

Das öffentlich einsehbare Lobbyregister soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter sind verpflichtet, sich dort bis spätestens 1. März einzutragen. Sie müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen.

Zu erläutern sind auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Lobbyisten werden zudem verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Wenn sie sich nicht an die Regeln halten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

© dpa-infocom, dpa:220104-99-586279/2 (dpa)

Eintrag im Lobbyregister

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