Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Wahlrechtsreform: Verstößt das neue Wahlrecht gegen das Grundgesetz?

Wahlrechtsreform
31.03.2023

Verstößt das neue Wahlrecht gegen das Grundgesetz?

Mit der Wahlrechtsreform soll die Zahl der Sitze im Bundestag verkleinert werden..
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Staatsrechtler kritisieren das von der Ampel beschlossene Gesetz. CSU und Linke wollen in Karlsruhe klagen. Nun bricht ein Streit um die Fünf-Prozent-Hürde aus.

Der Streit über das neue Bundestagswahlrecht dauert an: Während die CSU und die Bayerische Staatsregierung ihre angekündigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen, dringt die Linke auf eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Auch in der SPD gibt es Stimmen, die sogenannte Sperrklausel auf 3,5 Prozent auch im Bund, ähnlich wie bei der Europawahl, abzusenken, weil es im Wahlrecht nicht mehr darauf ankommt, eine Mindestzahl an Direktmandaten zu gewinnen. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor solchen Gedankenspielen, selbst wenn ihre Partei davon profitieren würde und die FDP-Politikerin ebenfalls Korrekturbedarf beim neuen Wahlrecht sieht.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor Rütteln an Fünf-Prozent-Hürde

"Ich bin gegen eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde, und das sage ich ausdrücklich als Liberale, deren Partei in der Vergangenheit mit am härtesten von der Sperrklausel betroffen war", sagt die langjährige frühere bayerische FDP-Chefin unserer Redaktion. "Ich selbst bin 2013 mit meinen Parteifreunden aus dem Parlament geflogen und wir haben den Wählerwillen selbstverständlich akzeptiert", erinnert sie sich an den für ihre Partei bitteren Wahlabend von 2013, als es die Liberalen mit 4,8 Prozent erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik nicht in den Bundestag schafften.

"Ich warne eindringlich davor, die Fünf-Prozent-Hürde infrage zu stellen", betont Leutheusser-Schnarrenberger dennoch. "Die Fünf-Prozent-Hürde abzusenken wäre keine Korrektur des neuen Wahlrechts, sondern eine grundlegende Veränderung für die Stabilität des politischen Systems in Deutschland", betont sie. "Mit dem Drehen an der Fünf-Prozent-Schraube löst man keine Probleme, sondern schafft sich neue. Ein stabiles Parlament ist von außerordentlich hohem Wert für unsere Demokratie, den wir nicht opfern dürfen."

Ex-Bundesjustizministerin fordert Nachbesserung bei der Wahlrechtsreform

Dennoch fordert auch die renommierte Juristin und ehrenamtliche Richterin am bayerischen Verfassungsgericht Nachbesserungen beim neuen Wahlrecht, nachdem künftig auch die CSU, wie einst die FDP, aus dem Bundestag fliegen könnte, selbst wenn sie fast alle Direktmandate in Bayern mit der Erststimme gewinnen würde. Denn mit dem neuen Wahlrecht entscheidet alleine das Ergebnis der Zweitstimmen über die Zusammensetzung des Bundestags. Die Ampel-Koalition schaffte die früher gültige sogenannte Grundmandatsklausel ab, mit der seit 1957 eine Partei auch mit weniger als fünf Prozent in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktwahlkreise gewinnt. Zuvor reichte sogar dafür nur ein Direktmandat aus.

FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war von 1992 bis 1996 und von 2009 bis 2013 Bundesjustizministerin.
Foto: Wolfgang Kumm, dpa

"Ich sehe ein Problem in der pauschalen Abschaffung der Grundmandatsklausel", sagt Leutheusser-Schnarrenberger. "Ich halte es für falsch, einer Partei wegen dieses anderen Wahlrechts sämtliche gewonnenen Direktmandate in Bayern abzuerkennen, wenn sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würde und zugleich, bei Erst- und Zweistimmen zusammengezählt, wahrscheinlich deutlich über fünf Prozent läge", betont die Ex-Justizministerin. "Das neue Wahlrecht muss bei der Abschaffung der Grundmandatsklausel korrigiert werden und mindestens die Möglichkeit einer Listenverbindung für Fälle wie der CSU schaffen", betont sie.

Lesen Sie dazu auch

Staatsrechtler hält Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform für aussichtsreich

Der Linken würde das nicht helfen. "Dass eine Partei mit nur drei gewonnenen Direktmandaten nicht mehr in Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, halte ich für vertretbar", sagt Leutheusser-Schnarrenberger. "Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen sehr breiten und weiten Entscheidungsspielraum beim Wahlrecht eingeräumt", betont sie. "Ich halte es verfassungsrechtlich ohne Weiteres für vertretbar, dass im neuen Wahlrecht eine andere Gewichtung der Erst- und Zweitstimme vorgenommen wird und es dadurch zu einer Reduzierung der Direktmandate kommt."

Die von Bayern und der CSU mit Klageschriften beauftragten Staatsrechtsprofessoren und Wahlrechtsexperten Markus Möstl von der Universität Bayreuth und Kyrill Schwarz von der Uni Würzburg dürften sich bei der Herabstufung der Bedeutung der Erststimme unter anderem auf den Grundsatz der Stimmengleichheit berufen: Denn trotz mehr Wahlstimmen in absoluter Zahl könnte die CSU ersatzlos fast alle Abgeordneten in bayerischen Großstädten verlieren, weil dort die Wahlergebnisse besonders knapp ausfallen. Und bei einem Scheitern der CSU an der Fünf-Prozent-Hürde würden zahlreich Wahlkreise ganz ohne Bundestagsabgeordnete dastehen. 

Der Staatsrechtler und nordrhein-westfälische Landesverfassungsrichter Bernd Grzeszick hält eine Klage in Karlsruhe gegen das neue Gesetz für aussichtsreich: "Die Wahl im Wahlkreis ist weiterhin wahlrechtlich relevant und daher an der Gleichheit der Wahl zu messen", betont der Heidelberger Jura-Professor.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.03.2023

Da können Linkspartei und CSU noch so viele "Staatsrechtler" hervorziehen, die Verkleinerung des Bundestags war dringend geboten
und wurde vom Bundesverfassungsgericht immer wieder angemahnt. Linkspartei und CSU sollten doch Alternativen suchen anstatt
jetzt mit großem Geschrei nach dem Bundesverfassungsgericht zu rufen.

31.03.2023

Da bin ich dann doch voll und Ganz auf Ihrer Linie @Willi D.
ich kann mich nur wiederholen, das würde dann in eine "Endlos-Schleife" enden.
Vergrößerung der Wahlkreise, oder endlich eine "richtige Bundes-Partei" werden usw.

Aber wie gestern bei Markus Lanz, sollte man auch die Nöte der kleinen Parteien wie z.B. der Linken (Bernd Riexinger ist da gestern sehr sympathisch rüber gekommen) oder der CSU, deren Wähler eben dem Kandidaten Ihre Stimme geben, wo man (ich) glaubt das der/die seien Ansichten auf Bundesebene am "Besten" vertreten kann und nicht Listen-Kandidaten, die der "einfache Mensch" gar nicht kennt und keinerlei Beziehung dazu hat, des halb ist eben auch die "Erststimme" und nicht nur die "Zwei-Stimme" sehr, sehr wichtig!

Einfach da mal reinschauen bzw. reinhören, Danke!

https://www.youtube.com/watch?v=NwlEUAXPp1Q