Das BSW verpasst auch nach dem endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl den Einzug in das Parlament. Die Partei von Sahra Wagenknecht erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4.277 gültige Zweitstimmen zugeschrieben, wie der Bundeswahlausschuss bei seiner Sitzung in Berlin feststellte. Mit 4,98 Prozent blieb sie aber trotzdem knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Wagenknecht kritisierte, dass möglichen Zählfehlern nicht flächendeckend nachgegangen worden sei. «Auch deshalb ist davon auszugehen, dass das amtliche Endergebnis nicht mit den tatsächlich abgegebenen Stimmen übereinstimmt», warnte die BSW-Chefin.
Am Gesamtergebnis und an der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich mit der Feststellung des Endergebnisses am Freitag nichts mehr. So kam die CDU/CSU auf 28,5 Prozent, die AfD auf 20,8 und die SPD auf 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP flog mit 4,3 Prozent aus dem Bundestag. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1.
BSW vor Gericht vorerst gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrere BSW-Anträge abgelehnt, die eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen sollten. Auch ein Eilantrag von BSW-Mitgliedern beim Verwaltungsgericht Wiesbaden scheiterte - in der hessischen Landeshauptstadt sitzt die Bundeswahlleitung. Eine anschließende Beschwerde des BSW vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof blieb ebenfalls erfolglos.
Wagenknecht betonte, das Verfassungsgericht habe nichts zum Umfang möglicher Zählfehler gesagt, sondern nur auf den regulären Rechtsweg verwiesen. Schon bei sehr wenigen Überprüfungen und Nachzählungen seien mehr als 4.000 zusätzliche Stimmen für das BSW gefunden worden.
«Nur durch eine komplette Neuauszählung kann ein korrektes Ergebnis ermittelt werden», sagte Wagenknecht. «Es stellt das Fundament unserer Demokratie infrage, dass bis zu einer solchen Neuauszählung die Zusammensetzung des Bundestags mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem Wählerwillen entspricht.»
Nach der Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses können nun Einsprüche eingelegt werden. Nötigenfalls kann sich eine Klage anschließen. Das Verfahren kann viele Monate in Anspruch nehmen.
Leichte Stimmenkorrekturen bei mehreren Parteien
Nicht nur beim BSW ergaben sich laut dem Bundeswahlausschuss minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen. Diese Veränderungen seien vor allem die Folge von Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912), wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand sagte.
Brand berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
Drei Fälle von doppelter Stimmabgabe festgestellt
In mehreren Bundesländern seien in einzelnen Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Dort seien sofort Maßnahmen ergriffen worden, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen.
Trotzdem wurden drei Fälle von doppelter Stimmabgabe registriert, etwa im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis. Dort habe im Wahllokal eine Person den Wahlvorstand abgelenkt, sodass sich eine andere einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und schließlich zwei Stimmzettel abgegeben habe. Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I seien Wähler zweimal gekommen und hätten es geschafft, doppelt zu wählen. In den drei Fällen sei Strafanzeige erstattet worden, sagte Brand.
Eine formal korrekte Sache - und trotzdem bleibt so etwas wie ein Gschmäckle. Das Verfassungsgericht verweigert - formal korrekt natürlich - eine Nachzählung, die bei dieser Knappheit und den bereits aufgetauchten Differenzen durchaus angebracht gewesen wäre. Ganz so dolle verlief das Wahlprocedere eh nicht, wenn ich an die Briefwahlprobleme, unter anderen auch und besonders bei den Auslandsdeutschen, denke. Bedenklich finde ich auch, dass von den abgegebenen Stimmen jede Siebte nicht im Bundestag vertreten ist und damit eine schlappe "Mehrheit" von 44,9 % zur absoluten Mehrheit einer 2er Koalition ausreicht.
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