Verfassungsrichter verpassen Söder bei Teil-Impfpflicht einen Dämpfer
Bayerns Ministerpräsident Söder probt bei der Impfpflicht im Gesundheitsbereich den Aufstand. Das Bundesverfassungsgericht hätte ihn stützen können, tat es aber nicht.
Die höchsten deutschen Richter haben gesprochen und ihr Urteil wird Markus Söder nicht gefallen. Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für die Beschäftigten von Altenheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegediensten kann wie geplant Mitte März greifen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag von über 300 Klägern aus medizinischen Berufen ab. Hätte das Gericht der Beschwerde stattgegeben, wäre der Streit um die Teil-Impfpflicht erledigt gewesen.
Doch nun kommt sie und der bayerische Ministerpräsident muss sich fragen, ob er die Rechtsordnung Deutschlands weiter in Frage stellen will. Söder will die Pflicht zur Spritze gegen den Erreger im Freistaat nicht umsetzen, womit er sich gegen den Grundsatz stellt, dass Bundesrecht die Länder verpflichtet. Am Vorabend der Entscheidung hatte der CSU-Vorsitzende noch einmal seine Position vertreten: "Der Bund hat bislang keine praxistauglichen Vorgaben gemacht, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt werden soll", erklärte der 55-Jährige. Das könne zu einem Pflegenotstand führen, weshalb Bayern Übergangszeiten nutzen werde.
Holetschek schimpft über Justizminister Buschmann
Direkt nach dem Urteil war es am bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), die Linie seines Chefs zu verteidigen. Holetschek ging zum Gegenangriff über. "Die, die mit dem Finger Richtung Bayern zeigen, sollten mal überlegen, was sie in Berlin zustande gebracht haben." Von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verlangte er eine Entschuldigung, weil dieser Söder vorgeworfen hatte, nahe an der Tyrannei zu operieren. "Er soll sich um die Dinge kümmern, die ihn angehen, er soll den Föderalismus schätzen", schimpfte Holetschek.
Bayern hatte dem Gesetz über die Teil-Impfpflicht im Dezember im Bundesrat zugestimmt, genau wie die übergroße Mehrheit der Abgeordneten von CSU und CDU im Bundestag. Die Bedenken über Personalengpässe in der Pflege waren schon seinerzeit ein Argument gegen das Gesetz. Aus diesem Grund hatte der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Spahn war im engen Austausch mit Heimen und Pflegediensten. Sie warnten ihn davor, dass die Versorgung von Alten und Kranken gefährdet sei, sollten Schwestern und Pfleger ohne Impfung oder durchgemachter Infektion nicht mehr zum Dienst kommen dürfen. Das Deutsche Rote Kreuz und andere Pflegeverbände teilen diese Sorge.
Lauterbach begrüßt den Beschluss des Gerichts
Verfassungsrechtler sind sich darüber einig, dass Bayern die Impfpflicht im medizinischen Sektor umsetzen muss. Uneins sind die Juristen darüber, was ab 15. März mit Pflegekräften passiert, die weder immunisiert noch genesen sind. Muss sie der Arbeitgeber nach Hause schicken oder dürfen das nur die Gesundheitsämter? Können die Betroffenen gekündigt werden oder nicht? Das sind nur zwei Beispiele für offene Fragen.
Mit diesen rechtlichen Details hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Eil-Entscheidung nicht befasst. Es wies den Antrag auf eine einstweilige Außerkraftsetzung des Gesetzes ab, erklärte aber gleichwohl: "Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet." Die Richter sehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und bemängelten, dass das Gesetz keine genauen Regelungen zum Nachweis einer Impfung oder Genesung treffe.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte den Beschluss des Verfassungsgerichts. "Das Bundesverfassungsgericht setzt richtige Priorität. Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung", sagte Lauterbach. Die Impfung schütze Alte und Kranke vor schwerer Krankheit und Tod.
Die Diskussion ist geschlossen.
Warum haben ausnahmslos alle Politiker vor der Wahl beteuert, ein Impfpflicht gäbe es mit ihnen nicht?
Abgesehen davon, im Dezember war Delta, jetzt ist Omikron - Unterschied verstanden?
Weil die Politiker die Lage falsch eingeschätzt haben. Der wirtschaftliche Schaden der verursacht wurde ist durch diese falsche Einschätzung sehr hoch.
Diese Impfung schützt weder andere noch einen selbst. Siehe Infektionszahlen. Covid ist zu einem Politikum verkommen.
Sind Falschmeldungen alles was sie können?
Wenn Herr Söder solche Bedenken hat, warum hat dann Bayern dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt?
Die neue sog. "Regierung" mit ihrem Heisbringer Scholz ist schlicht zu feige , eine allgemeine Impfpflicht ab sofort einzuführen !
Das allein ist die Wahrheit !
Dann gäbe es auch keine dummen Diskussionen über Berufswechsler etc !
Berlin ist der Hotspot der Feiglinge und Hosensch.... !
"Das allein ist die Wahrheit !"
Vor allem wenn die Weisheit mit dem Löffel gefressen wird.
@ Richard M.:
Mit dem Teelöffelchen?
Die offenen Frage sind meines Erachtens gar nicht so ungeklärt. Wenn ein Berufskraftfahrer seinen Führschein verliert, darf es gekündigt werden, weil er selbstverschuldet seine Arbeitsleistung nicht mehr erbingen darf. Nach meinem Verständnis würde dies für der Impflicht unterliegende, ungeimpfte Personen gleichermaßen gelten.