Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erklärt Bremer Atomtransportverbot für nichtig

Bundesverfassungsgericht
11.01.2022

Karlsruhe erklärt Bremer Atomtransportverbot für nichtig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/dpa

Mit Atommüll wollte Bremen nichts zu tun haben. Das Land sperrte seine Häfen für Kernbrennstoffe. Nun hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, wer in dieser Frage das alleinige Sagen hat.

Das umstrittene Verbot des Landes Bremen, Atomtransporte über seine Häfen abzuwickeln, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, der Freien Hansestadt fehle die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Umschlagverbots (Az. 2 BvL 2/15). So etwas könne für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund machen. Daran ändere nichts, dass der Senat allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

In Bremen wurde die Entscheidung bedauert. "Nach wie vor sehen wir es kritisch, dass unsere Häfen eine Drehscheibe für internationale Atomtransporte sind", sagte Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne). "Schließlich ist Atomkraft eine Risikotechnologie von gestern, der Transport der Kernbrennstoffe birgt ebenfalls Risiken." Das Hafenbetriebsgesetz des kleinsten Bundeslandes werde nach der Entscheidung geändert, sagte Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD).

Die Bremische Bürgerschaft hatte sich im November 2010 - also noch vor der Nuklearkatastrophe von Fukushima und dem später beschlossenen Atomausstieg in Deutschland - für ein Verbot des Transports von Kernbrennstoffen ausgesprochen. Die damals rot-grüne Bremer Regierung sperrte die Häfen 2012 über das Hafenbetriebsgesetz für den Umschlag solchen Materials. So sollte Druck auf den Bund gemacht werden.

Ein Brennelemente-Hersteller aus Lingen, ein Atomtransportunternehmen aus Hanau und eine Firma für nukleare Entsorgung aus Essen klagten aber auf Ausnahmegenehmigungen vom Stopp des Be-, Ent- und Umladens. Auch das Verwaltungsgericht Bremen hegte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes; es rief im Juli 2015 das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an. Dabei ging es um die Frage, ob die Bremer Regelung gegen das Prinzip der Bundestreue verstößt.

Der Zweite Senat unter Vorsitz der Seerechtsexpertin Doris König verwies in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 7. Dezember auf Artikel 73 des Grundgesetzes. Demnach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung unter anderem über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken. Das umfasse auch Regelungen zu Transport und Umschlag von Kernbrennstoffen, hieß es.

"Die CDU war von Anfang an der Überzeugung, dass das Prinzip des Universalhafens in Bremen nicht zur parteipolitischen Propaganda missbraucht werden darf", kommentierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp aus Bremen. In der Region hatte es zuletzt im November 2020 Proteste gegen die Rückkehr von deutschem Atommüll aus Großbritannien gegeben. Diese Castor-Behälter wurden aber nicht in Bremer Häfen, sondern in Nordenham (Niedersachsen) ausgeladen.

Der Umgang mit Atomtransporten ist in Deutschland seit jeher umstritten. Demonstrationen gegen Castor-Transporte sind nur ein Beispiel. In Hamburg wiederum erklärten sich mehrere Hafenunternehmen freiwillig bereit, keine Atombrennstoffe mehr im Hamburger Hafen umzuschlagen. SPD und Grüne in der Regierungskoalition dort hatten sich für diesen Weg entschieden - und gegen ein Verbot.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-664636/3 (dpa)

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.