Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundeswehr: Feldjäger zeigt sich nach "scharfem Einsatz im Inland" an

Bundeswehr
07.09.2022

Feldjäger zeigt sich nach "scharfem Einsatz im Inland" an

Das Schild für das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) hängt am Zaun der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln. (Archivbild)
Foto: Federico Gambarini, dpa

Der Fall ist ungewöhnlich: Ein bewaffneter Militärpolizist sichert die MAD-Befragung eines zivil angestellten Feuerwehrmanns ab und zeigt sich dann selbst an. Er hat Zweifel am Vorgehen der Behörden.

Ein Militärpolizist der Bundeswehr hat nach einer mit Waffen und Sturmhauben ausgeführten Razzia gegen Zielpersonen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) den Verdacht eines Dienstvergehens angezeigt. Der Feldjäger meldete in einer Vernehmung Bedenken gegen Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes vom März an, der zudem als geheim eingestufte Übung angesetzt worden sei.

Bei Ankunft am Einsatzort in Hannover am 7. März sei den Militärpolizisten deutlich geworden, dass es sich um einen "scharfen Einsatz im Inland" handele. Die Niederschrift der Vernehmung lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor. Über Teile der Razzia hatte bereits die "Welt" berichtet.

Der Einsatz folgte auf ein konsequenteres Vorgehen wegen rechtsradikaler Vorfälle in der Bundeswehr. Im Januar hatte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einem Besuch des MAD in Köln die "Null-Toleranz-Linie" gegen Extremisten unterstrichen. Rechtsextremismus sei die "größte Gefahr" für die Demokratie. Der MAD erhielt zuletzt mehr Personal für die Aufgabe.

Diskussionen über Vorgehen gegen Extremismus

Was der Geheimdienst darf oder ob er zu wenig gegen Extremisten unternimmt, wurde in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert. Das sogenannte Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei ist nicht absolut, so ist ein Informationsaustausch möglich. Aber können oder sollten Soldaten nachrichtendienstliche Befragungen "mit voller Kampfbeladung ausgestattet", so die Aussage, absichern oder diente die Vorgehensweise dem Weichkochen vor der Befragung?

Der Hauptfeldwebel zeigte an, er und andere Militärpolizisten hätten in einem Tagungsraum des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Einweisung erhalten und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben sollen. Sie seien informiert worden, dass es um die Bekämpfung rechtsradikaler Strukturen innerhalb der Bundeswehr gehe - eine Gruppe "Nordbund" - sowie um mögliche Verbindungen in die kriminelle Rockerszene an mehreren Orten Deutschlands. Die Männer, die der MAD befragen wolle, seien als gewaltbereit einzustufen. Gefordert worden seien ein "robustes und einschüchterndes Auftreten" der Feldjäger, denen der Einsatz als "Novum" dargestellt worden sei.

Auf Fragen sei erklärt worden, ein schriftlicher Befehl werde nachgereicht, sagte der Soldat aus. Ein richterlicher Beschluss für eine Durchsuchung habe nicht vorgelegen. "Weiter wurde das Mitführen scharfer Waffen und Munition in Frage gestellt, sowie der generelle Einsatz von Feldjägern im Inland bei einer an diesem Zeitpunkt für uns noch unbekannten Lage", heißt es in dem Vernehmungsprotokoll.

Der Hauptfeldwebel sagt weiter aus, er habe einen Angehörigen seiner Kompanie unter den Zielpersonen ausgemacht und erklärt, dass er einen "Zugriff wie er erfolgen sollte" nicht für verhältnismäßig halte. Ein MAD-Mitarbeiter habe erklärt, die Zielperson habe "kein Dreck am Stecken", man wolle aber "gezielt unter Druck setzen und vor den Bug schießen, um über ihn an Informationen zu den anderen Personalien zu gelangen". Er selbst habe dann auf dem Fliegerhorst Wunstorf als Mitglied einer Streife aus fünf Mann die Vernehmung eines zivil angestellten Oberbrandmeisters der Flugfeldfeuerwehr abgesichert.

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Florian Hahn, sagte der "Bild": "Wir werden diesen Skandal mit allen parlamentarischen Mitteln aufklären. Sollte Frau Lambrecht bei der Beantwortung unserer Anfrage mauern, werden wir kurzfristig über die Beantragung eines Untersuchungsausschusses entscheiden."

Die AfD will den Einsatz zum Thema in Verteidigungsausschuss machen. Der verteidigungspolitische Sprecher Rüdiger Lucassen äußerte sich "schockiert". Ein Geheimdienst, der Soldaten - Bürger dieses Landes - gezielt unter Druck setzen wolle, "verletzt das Rechtsstaatsprinzip in krimineller Art und Weise", sagte er. Er wolle insbesondere wissen, welche Stelle im Verteidigungsministerium diesen Einsatz befohlen habe. "Da ist etwas außer Kontrolle geraten", sagte Lucassen.

MAD sieht keinen Fehler

Der MAD sieht keinen Fehler im Vorgehen. "Der Militärische Abschirmdienst hat Anfang März 2022 eine Gruppe von Bundeswehrangehörigen mit Schwerpunkt im Raum Hannover befragt. Die Befragungen waren Bestandteil nachrichtendienstlicher Ermittlungen, die weiterhin andauern", erklärte der MAD auf Anfrage. Zu den genauen Hintergründen und Details macht der Dienst keine Angaben.

Zu den Verdachtspersonen lagen demnach aber "tatsächliche Anhaltspunkte" vor. Sie seien ausdrücklich auf den Zweck der Befragung und die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewiesen sowie darüber belehrt worden. "Selbiges gilt für die Einsichtnahme in die Mobiltelefone, hier ist die Freiwilligkeit zudem aktenkundig dokumentiert worden", sagt ein Sprecher. In einem Fall wurden demnach zusätzlich auf Anordnung des zuständigen Wehrdisziplinaranwaltes die Diensträume durchsucht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.