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  3. Corona-Einschränkung: 2G plus nun auch im Bundestag

Corona-Einschränkung
11.01.2022

2G plus nun auch im Bundestag

Wer nur doppelt geimpft oder genesen ist, braucht nun einen zusätzlichen negativen Test für den Zutritt zum Plenarsaal oder zu Ausschusssitzungen.
Foto: Michael Kappeler/dpa

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt inzwischen 2G plus: Zutritt etwa zu Restaurants nur noch geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test. Auch im Bundestag wird das nun eingeführt.

Doppelt geimpft oder genesen reicht ab jetzt auch im Bundestag nicht mehr aus. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) setzt an diesem Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung mit 2G-plus-Regeln für das Parlament in Kraft.

"Angesichts der Infektionsgefahren durch die hochansteckende Omikron-Variante" und in Absprache mit den Fraktionen, wie der Bundestag am Dienstag mitteilte.

Für die 736 Bundestagsabgeordneten, ihre Mitarbeiter und andere Beschäftigte des Parlaments bedeuten die neuen Regeln konkret: Wer nur doppelt geimpft oder genesen ist, braucht einen zusätzlichen negativen Test für den Zutritt zum Plenarsaal oder zu Ausschusssitzungen. Geboosterte oder Genesene mit doppelter Impfung brauchen diesen nicht. Die Vorgaben gelten auch für Regierungsmitglieder und Olaf Scholz (SPD), der an diesem Mittwoch zum ersten Mal als Bundeskanzler den Parlamentariern bei der Regierungsbefragung Rede und Antwort steht.

Außerdem müssen im Bundestag ab sofort FFP2-Masken getragen werden. OP-Masken reichen nicht mehr aus. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, können die Sitzungen weiterhin von der Tribüne aus verfolgen - aber auch dort ab jetzt nur noch, wenn sie einen aktuellen negativen Test vorlegen. In vergangenen Bundestagssitzungen waren bereits vorrangig AfD-Abgeordnete auf die Tribüne ausgewichen, weil im Plenum 3G galt - geimpft, getestet oder genesen.

Die AfD kritisierte die neuen Regeln scharf: "Wir werden uns das sehr genau anschauen und auch dagegen klagen", sagte Fraktionschefin Alice Weidel am Dienstag. Mit den immer neuen Beschränkungen im Bundestag werde das freie Mandat der Abgeordneten eingeschränkt. Weidel sagte: "Ich bin ungeimpft, und auf mich trifft die Regelung der Genesenen zu, da ich schon Corona-erkrankt war. Und dementsprechend werde ich mich morgen testen lassen, um im Plenum auch Platz zu nehmen."

Die neuen Regeln sind zunächst bis 28. Februar befristet. Interessant wird es, falls sie weiter verlängert werden. Denn als genesen gilt man nur maximal für sechs Monate nach einem positiven PCR-Test. "Nach Ablauf der sechs Monate ist eine Impfung erforderlich, um weiterhin als grundimmunisiert zu gelten", schrieb der Direktor beim Bundestag, Lorenz Müller, am Dienstag in einer E-Mail an die Abgeordneten des Parlaments. Der Direktor ist der Leiter der Bundestagsverwaltung.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-671479/2 (dpa)

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